D. Bekämpfung des Sehurtenrüdganges 189
Die Verwaltungen von Neich, Einzeljtaaten und Gemeinden miütfjfen tun-
lichft für Arbeitsgelegenheiten Sorge tragen. Wenn und joweit aber alle
diefe Maßnahmen nicht ausreidhen und, wie zu befürchten fteht, trogdem
die Arbeit31o0fjigkeitin umfänglidhem Maße eintritt, dann dürfen
wir die VBerforgung der Familien nidHt einfad den
SGemeindenüberlaffen. Die jtark induftriellen Gemeinden Können
beim beiten Willen die Laften nicht tragen. Das Vorbild hat uns auch hier die
Krieg8zeit gegeben in der Fürjorge für die dırdh die Kriegsereignifje arbeit3-
lo8 gewordenen Arbeiter der Textil und Lederindujtrie u{w. So müffen auch
jür die Übergangszeit und vielleicht dauernd für die Lommenden Friedenz-
jahre vom Reich und von den Einzeljtaaten Hilf3fond3 zur Unterftigung
der Arbeitslojen bereitgeftellt werden. Die Arbeitslofigkeit wechjelt je nach
Konjunktur, tednifher Entwidlung und Mode, je nad) den einzelnen
Sndultrien, je nach Ort und Zeit; diefe lokalen und zeitlichen Berjchieden-
heiten der Laften bedürfen des Ausgleichs und jtärkerer Zräger, als die
Gemeinden e8 find. ES ijt eine Forderung der Gerechtigkeit gegenüber
den einfeitig belafteten Gemeinden; e3 ift aber auch dringend nötig im In-
terelfe des fozialen Friedens. € darfdenrücdkehrenden Sol
daten, und namentlid) den Invaliden oder den kinderreidhen
Samilienvätern nidt mehr die ShHmadH angetan
werden, daß Jie von einer Gemeinde in die andere
abgeidoben werden und um die paar Mark der entehrenden
Armenunterftügung fämpfen müfljen wegen der Streitfrage des Unter-
{tügungswohnfiges. Und welch einen Hohn auf alle politijde Weisheit
und Gerechtigkeit würde es darftellen, wenn man den Mann, der Leib und
Leben fürg Vaterland eingejegt Hat. und vielleicht infolgedeffen gerade
jeine ganze Erijtenz verloren hat und nun nach Rückkehr aus dem Felde
in der Heimat nicht gleich Arbeit findet, nicht bloß die Hägliche Unter»
itübung erft erbetteln und erfämpfen ließe, fondern ihn deshalb auch noch
des hHöchften politijdHen Rechtes des Mannes: des Wahlrecht, ver.
{uftig erflären wollte !
Sewiß, auch die Unterftüßung durch Reich und Staat i{t des freien,
jeToftberwußten Mannes wenig würdig. Der angemejjene und richtige
Weg zumal für normale Zeiten i{t die BerfidHerung. Während Reich,
Staat und Gemeinden bisher volljtändig verfagt Haben, Haben die SG e-
werkfchaften auf diefern Gebiete Großes geleiftet, Sie Haben bewiefjen,
daß auch der Weg der SelbithHilfe und freien Organijation wenigjtens
unter normalen Verhältnifjen zum Ziele führt. Auch fonft Haben fie [ich
in diejem Kriege glänzend bewährt, fo daß auch diejenigen, weldhe ihnen
bisher Fehde [chiworen, jekt wohl mit ihrem dauernden Beijtande rechnen
und einfehen, daß fie {ih mit ihnen abfinden miüffen. SGewiß, die Gemwerk-
Schaften unteritüben nicht bloß die unverichuldete Arbeitsloliakeit, fondern