D, Bekämpfung des Geburtenrüdganges 209
Berechtigung und Grenzen der Junggefjellenfteuer und der
Behandlung der Junggefellen in der Beamtenbefoldung und im Erbrecht
zurüd,
Prinzipiell Haben wir un bereitz zu der Anfhanung bekannt, daß
ih die Bejteuerung nach) der Leiftungsfähigkeit und die Bejoldung nach
den ftandesgemäßen Bedürfnijjen bemelfjen follen, und daß in beiden
RNichtungen der Junggejelle günftiger fteht als der Familienvater. Wir
ind deshalb — um zunächft unjere prinzipiellen Erörterungen auf diefe
rage zu Lonzentrieren — für eine jtarfe Junggefellenjteuer. Der Yung»
gefelle joll es wirtjHhaftlich nicht befjer Haben al8 der Familienvater, Wir
geben denen recht, weldhe fagen, daß gerade die Junggefellen durdh ihre
gefteigerte Lebenshaltung das Maß der ftandesgemäßen Lebensnotdurft
itetig erhöhen und jo auch dem Familienvater das Leben erjchweren
oder doch ihm die Ungleichheit der Lebensgenüfje bitter zum Bewußtfein
bringen. Wir verurteilen auch fittlih aufs [Härffte jene epikureildhe Lebens»
auffaljung, die in der Befriedigung einer gröbern oder feinern Ge-
nußlucht — auch die äjthetifjher, Kinftlerijdher oder gar „wiffen]haftlicher”
Natur nicht ausgejchlofjen — ihr Leben3ziel Jucdht und fidh alles egoiftifch
ternhält, was nad) Entjagung, Opfer, Einfjhränkung und Unterordnung
unter bie Pflicht erjheint. Faft noch widerlidher erfheint unZ die faule
Bequemlichteit oder der SGeift mammonifjtijdher Kalter Berechnung, oder
der träge alfoholijdhe Wirtshausjinn, die jo mandhe von Hymens Banden
fernhalten. Söher ftehen die, welche vor lauter Berufs» und Erwerbseifer
feine Zeit finden, an die ChejHließung zu denken, bi? e3 — zu fpät ift.
Alle dieje verdienen gewiß, mit einer ftarfen Junggefeilenfteuer. zu einer
zgeiundern Lebensführung erzogen zu werden. IJunggefellen diefer Urt
jorbern mit NMecht den Manneszorn der Vertreter der Bevölferungspolitik
heraus, und dieje Spezies des Junggefellentums ift e8 auch, die am meiften
lich vordrängt und Ärgernis erregt. Eine nachlidhtigere Beurteilung ver-
dienen don jene Ängftlihen, Übervorfidhtigen und Zaghaften, die nicht
die Kraft, den Mut und daz Gottvertrauen gewinnen, den Kampf mit
den Sorgen und Schiejalsichlägen des Lebens, die allerdings den Familien»
vater härter treffen al3 den Iunggejellen, auf fihH zu nehmen. Allen
diefen gegenüber fteht nun aber auch die große Zahl von Männern und
Frauen, die aus durdaus berecdtigten, oft hodacdhtungs-
werten Gründen, unter Einjegung einer Hohen fittliHen Kraft
und Selbitbeherridhung und mit dem Haren Bewußtlein des großen Opfer8,
daß fie eines beglüdenden Familienlebens entbehren, nicht zur Che {OHreiten.
Denken wir doch an die zahlreichen kFänkfliden, küppelhaften, erblidh be
lafteten oder geiftig minderwertigen Berfonen, denen die Pflicht gebietet,
nicht zu Heiraten. Oder an die, denen die Mittel fehlen, eine Familie zu
ernähren. Allen diefen wird das Opfer gewiß wefentlich erleichtert durch
dige, Geburtenrüdgang und Sozialreform ?