Full text: Geburtenrückgang u. Sozialreform

214 Site, Geburtenrücgang und Sozialreform 
jondern Männer der praktijdhen Erfahrung; e8 kommt nicht fo fehr dar- 
auf an, daß alle möglichen Fälle des Lebens vorgefehen und alles pein- 
fich Korrekt geregelt wird, jondern die Hauptjache ift, daß etwas Brauchbares 
ir die Familie gefdhaffen wird. Dem freien Ermeffen wird dabei immer 
mehr oder weniger Spielraum gegeben werben müffen. 
Der Weg des Familienfonds gibt auch vielleicht die Möglichkeit einer 
swedmäßigern Negelungdez3ZErbredhtsderFJunggefjellen 
und Ainderarmen. Beim Erbrecht läßt fidh ja zweifellos am mwirk- 
famiten der Sucht, durch feine Kinderzahl das Vermögen zujammen- 
zuhalten, fteuern. Wer auch hier find — wie bei der Einkommen- und VBer- 
mögen8fteuer — zwei Klippen zu vermeiden. Zunächft darf der Aniporn 
des BVermögenserwerbZ und -der Sparfamkeit nicht gemindert werden. 
Wie eine ftarke {teuerlidhe Erfafhung den wilden Luzus Fördern kann, fehen 
wir heute bei den Progen der Kriegsgewinne. Kojftbare Pelze und Cdel- 
iteine find nie mehr gekauft worden als Heute mitten in den Kriegsnöten 
— immer in dem Gedanken, fih dadurch der Kriegsgewinnfteuer tunlichtt 
zu entziehen. Namentlid werden die Junggefellen und Hnderlojen Che- 
leute jedes Yutereffe für eine Vermögensvermehrung verlieren, wenn 
ihr Nachlaß an die Allgemeinheit fällt Sie werden auch leicht die Wege 
nden, {Hon bei Lebzeiten ihr Vermögen in den Befig derer zu bringen, 
die ihnen näherftehen. Damit wird dann aber nicht bloß das SGefeß um 
jeinen Snbhalt gebracht, fondern auch das öffentliche fittliche VBewußtfein 
jhwer gejchädigt. Die zweite KMippe liegt darin, daß bei einem, zwei oder 
drei Kindern die weitere NachkommenfHaft (Enkel) nicht berücfichtigt wird. 
Die Bahl der Enkel Kann aber beit ein oder zwei Kindern größer fein als 
bei fünf oder jehS eignen Kindern. E3 ift aber hoch eine große Härte, 
daß dann ein wefentliher Teil des großelterliden Vermögens fremden 
Kamilien zugute kommt, während die eigne Familie (Enkel) desjelben 
fegt vielleicht dringend bedarf. Um diejen Bedenken Rechnung zu tragen, 
genügt e8 auch nicht, daß etwa die beim Tode des Erblafjers vorhandenen 
Enkel mit in Rechnung geftellt werden, da aud nach defjen Tode noch reich 
lich Enkel folgen fönnen. Nun darf aber doch der Zufall, ob der Erblafjfer 
in jüngern oder ältern Fahren {tirbt, nicht darüber entjHeiden, ob die 
Enfel erben oder — der Staat. Auch Hier bietet der Familienfond3 viel- 
leicht die Löfung, indem die Steuerquote diefemn überwiefen wird und 
erft nachdem die Zahl der Enkel feftiteht, gegebenenfalls ber entiprechende 
Heft dem Staate zufließt. 
Was wir früher bezüglid) der Iunggefellenfteuer ausgeführt Haben, 
zilt in erhöhtem Maße auch für die Erbjhaftöftener: daß in erfter Linie 
die Verwandtichaft berücfichtigt werden follte und dann erft die UU- 
gemeinbheit. Auch Eltern, Gejdhwijter, Neffen und Nidhten gehen der AU 
aemeinheit vor. Auch follte der freien Berfüaqung innerhalb des allaemein
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.