D. Bekämpfung des SGeburtenrücdgu ngis
Menfchenfreundes, mit welcher Hingabe und Aufopferung die AHriftliche
Riebe in den Nettungs-« und Erziehungshäujern der Innern Mijfion, deu
Magdalenenftifzen, den Anftalten zum Guten Hirten u. a. fih der Aus-
geftoßenen der Welt annimmt, um wieder phylifch und fittlih aufzurichten,
was dieje freventlich gefnidt und zertreten hat.
Die fittliden und gefundheitliden VBorfchriften zur Regelung der
Mroftitution treffen nur die kontrollierte Projtitution und umgeben diele
noch mit dem Scheine der {taatlihen Legitimation und der Ungefährlich-
feit. Daneben und in viel weiternt Umfange wuchert aber die heimliche
Proftitution, die weit nıehr Verderben anrichtet. Dieje findet Schlupf-
winfel in allen mögliden ormen: Zigarrenläden, Wirtichaften, Bars,
Htaminets uf. Die gefährlichite Form der Verlodung find die jogenannten
ÄAnimierfneipen, weil hier zugleich der Alkohol feine Wirkung tut.
Sott jet Dank, daß auch hier die AMrmeeverwaltung vielfach (3. B. in Berlin?
gründlich aufgeräumt hat. Goffentlich bleibt un? die Schmach erlbart,
aß lie tn Frieden wieder aufleben !
Endlich follte der andalöjen Sffentliden Kuppeler und Verlodung
ın den Fnferaten der Zeitungen und Zeitjchriften ein Ziel gefeBt
werden. € ift unfaßdar, was felbjit Tageblätter, bie fich offiziöfer Bezte-
Hungen rihmen dürfen, vor dem Kriege im Injeratenteil den Lefern zu
bieten wagten. In der Form poftlagernder Briefe (meiltenz mit Chiffre
adrejle) wurde auch die oft in den Dienft der Kuppelei geftellt, Die Armee
torp8 haben auch hier mehrfach dem BVerantwortlichfeitagefihl der Boft-
verwaltung mit Slüc nachgeholjen, indem die Verabreidhung
poftlagernder Briefe an JugendlidhHe (ohne befondere
Legitimation) verboten murde. Wird auch hier endlich eine gehunde Gegen-
‚vehr lich dauernd durchlieken ?!
[II. Verbot der SHffentlidgen Anubietung der Aotreibungs: und Anti:
fonzebtionsmittel
Die Verbrechen gegen das keimende Leben Haben einen Umfang an-
genommen, Daß eine weitere Ausgeltaltung und Verfchärfung der Straf-
heitinmungen dringend not tut, Auch die Ärzte mülfen verldhärfenden
Bedingungen Bbezüglid der Indikationen zur. SchwangerjHaftzunter-
6rechung unterftellt werden (Verpflichtung zur Lijten führung mit genauer
Angabe der Gründe, Zuziehung eine3 zweiten (momöglich eines beamteten]
Arztes, Kontrolle der Ärztelammer, Befcdhränkung und Kontrolle der
Gonocare ufmw.). Der Verkauf, die Ausftellung, Anbietung und Anzeige
“SInferate) der Infirumente, die dem Zwede dienen follen oder können,
muß verboten und {harf überwacht werden. Diefe Kontrolle ift erit recht
dringend, Joweit Hebammen, Mafjenjen und jonftige Perfonen Anlaß zu
berechtiatem Merdacht aeben oder aar in nferaten ich empfehlen.