D. Bekämpfung des Geburtenrücganges 75
Bor allen: Jollte die Kranken: und Wödhnerinnenfür
iorge ausgebaut werden. Dieje befchränkt ich meiftenS auf die Arbeiter
und fteht auch da in der Regel Hinter den Leiftungen der allgemeinen
Kranfenkafjen zurüg. €3 fehlt auch vielfach die Freiheit und Freude der
Selbftverwaltung (freie Arztwahl, forglame Rontrolle, zwedentfpredhende
Behandlung durch Spezialärzte, Heilanitaltsbehandlung, VBerforgung von
BPflegerinnen, KXrankenkoft, Einbeziehung der Familienangehörigen u]mw.),
die in jenen lebendig ijt. E€& war fein Nuhmeszeugnis, daß die öffentlichen
Verwaltungen lich am längiten gegen die freie Arztwahl gejträubt haben,
iroB des vielfachen Miptirauen? gegen die Zwangsärzte, [o zwar, daß manche
Beanıte e3 vorziehen, einen Arzt ihres Vertrauens gegen Bezahlung in
Unfprug zu nehmen. Vor allen aber bedarf die Wöcdhnerinnenfürforge
der Ausdehnuug bezüaglidh der Zeit, der Höhe der Leiftungen (Pflege)
und des Berfonenkreifes. Wenn und foweit die Verficherung nicht beliebt
wich, Eönnte audz felbit den Höher befoldeten Beamten recht wohl ein
feiter Betrag fürjedes Wodhenbett überwiefen werden. —
Dann aber follte bei jeder Verwaltung eine befondere Vor] chHuß- und
Unterjtüßungszkaffe beftehen, aus der in hefondern Fällen Darleßen
und Unterftüßungen bejonders den belafteten oder Heimgefuchten
Samilien gewährt werden Können. Ein Borjhuß in bejonderer Verlegenheit
oder Not kann manchmal richtiger und dankenswerter fein als ein
Sefchenk. Er {Hübt vor Wucher und fhont das Chrgefühl. € kann auch
mandnal eine produktive Ausgabe fein, die fo ermöglicht wird, 3. B. Kauf
oder Miete eines Gartengrund(tüdes, Einftellung einer Kuh oder Ziege,
feßte Roften für die Ausbildung oder die Ublegung eines Cramens. DYie
erite Vorausfegung einer fegensreidhen Wirkamfkeit einer Joldhen Kalje aber
i{t, daß ihre Verwaltung in der Hand eines gewählten Vertrauens
ausjguffes der Beteiligten — natürlich unter Kontrolle der VBerwaltung
— liegt, jo daß jedes Miptrauen, als ob e& nach „Sunft und Gnade“
ginge, ausgefchlofjen tft. Diejer VBertrauensausfhuß follte aud bei VBerteilung
der Weihnachtsgaben und foniftiger außerordentlider Zuwendungen
mitwirfen. — € befteben {don mannigfade Benfionsfajfen,
die die Unterftügungen der reichsgefeglidgen Unfall- und Invalidenverficherung
in dankenswerter Weife ergänzen. Diefe Kajjen müßten
weiter ausgebaut und au auf folge Beamte ausgedehnt werden, die bisher
derfelben entbehrten. Im Übrigen ommt das ganze Gebiet
der Wohlfahrtspflege in Betracht, wie e8 oben (unter VI)
angedeutet worden ijt. Das gilt befonders für die untern Beamten und Arheiter.
Sm {taatlidhen Bergbau, in den Betrieben der Marineverwaltung
u. a. Ht au vielfach Multergültiges gefdhaffen worden. Manche Einrichtungen,
3. 3. freundlichere Sejtaltung der Arbeitsräume, Bade» und
Maicheinrichtung, Nerahreichunag von Kaffee, Gewährung eines Aufent.