Full text : Lohnpolitik

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Statiftlk,  herausgegeben  vom  Statiftifchen  Reichsamt,  Jahrgang  i,
Nr.  I,  S.  20;  Nr,  2,  S.  72;  Nr.  3,  S.  127;  Nr.  4.  S.  172.  Verlag
Reimar  Hobbing,  Berlin),
Setzt  man  die  durchfchnittliche  Teuerungszahl  für  das  Reich
im  Jahre  1913/14  =  100,  fo  ergeben  fich  für

Januar

1920

—

September

1920

777

Februar

»»

623

Oktober

,,

£27

März

>  >

741

November

„

872

April

ff

836

Dezember

,,

916

Mai

f  r

876

Januar

1921

924

Juni

ff

842

Februar

f  f

901

Juli

f  i

842

März

f.

901

Auguft

,,

795

April

894

b)  Es  ift  ein  Ortsklaffenver/.eichnis  in  Arbeit  und  faft
fcrtiggcftellt,  das  auf  Grund  zuverläffigfter  ftatiftifcher
Unterlagen  eine  Einteilung  der  deutfehen  Gemeinden  in
fünf  Ortsklaffen  enthalten  wird.  Diefcs  Ortsklaffenverzcichnis,
  das  dauernd  auf  dem  laufenden  gehalten  werden  jdll,
ermöglicht,  den  wirklichen  Kaufwert,  den  der  Lohn  in  den
einzelnen  Orten  befitzt,  abzufchätzcn  und  damit  die  Löhne
den  örtlichen  Verschiedenheiten  der  Lebenshaltungskosten
anzupaffen.  Während  bisher  infolge  der  grojzen  Unficherheit
über  die  reale  Kaufkraft  des  Lohnes  eine  zentrale  Lohnrcgclung
die  gröfztenSchwierigkeiten  bot,  die  fich  nur  durch  dieSchaffung
befonderer  Ortsklaifcnverzeichniffe  für  die  einzelnen  Tarifgemeinfehaften
  beheben  liefzen,  wird  man  auf  Grund  des
neuen  Ortsklaffenvcrzcichnifies  wieder  zu  der  zentralen
Lohnvereinbarung  übergehen  können  und  damit  eine  Unfumme
  bisher  notwendiger  Verhandlungen  und  Streitig,
keiten  vermeiden.  Es  geschieht  das  in  der  Weife,  dafz  man
die  Löhne  für  irgendeine  Ortsklaffe  tatfächiich  feftfetzt  und
für  die  übrigen  Ortsklaffen  entsprechende  Zufchlägc  oder
Abfchläge  auf  diefc  Löhne  vereinbart,  wie  dies  in  ähnlicher
            
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