lieber oder erwachfener Arbeiter, die verfchiedene Be
zahlung von Männern und Frauen, über die den Bergleuten
einzuräumende Vorzugsstellung, über das Verhältnis von
Akkordlohn-Arbeit zu Zeitlohn-Arbeit und ähnliche bedeut
same Fragen mehr zu denken.
d) Schließlich ift zu beachten, daß die Lohnpolitik nur
einen Teil der allgemeinen Preispolitik bildet, da die Löhne
auf die Dauer nicht über die volkswirtschaftliche Leistungs
fähigkeit der einzelnen Induftrien hinausgehen können. Jede
Übcrfchreitung der hierdurch bedingten Grenzen würde eine
AbSatzftockung und damit Arbeitslosigkeit und Erwerbslosig
keit zur Folge haben. Es gehört deshalb in den Rahmen
der Lohnpolitik auch eine zuverläffige Export-Verbrauchs-
und PreisftatiStik, die über die AbSatzverhältniffe aufklärt.
Auch auf die{em Gebiete wird Seitens der ftatiftiSchen Be
hörden alles mögliche getan.
2. Der Staat muß die Formen regeln, in der die gefamten
Grundlagen verwertet werden, d. h. in denen die Löhne
Seitens der beteiligtenKreiSc tatfächlich feftgefetzt werden.
Hierher gehört vor allem die Schaffung eines praktisch brauch
baren T a r i f v e rt r a g s r e ch t s, das zurzeit im Reichs.
arbeitsminiSterium in Arbeit ift. Während die Gefetzgebung
vor der Revolution den Begriff des Tarifvertrags lediglich
einmal, nämlich in dem Kaligefctz vom 25. Mai 1910 er
wähnt hatte, ift fchon wenige Tage nach der Staatsum-
wäzung in der Verordnung vom 23. Dezember 1918 eine
gewiffe gefetzliche Grundlage gefchaffen worden. In der
Verordnung ift cinerfcits die Frage der Unabdingbarkeit,
anderfeits die Ausdehnung der Verbindlichkeit auf die nicht
den vertragschließenden Verbänden angehörenden Arbeitgeber
und Arbeitnehmer geregelt. Andere Fragen, insbefondere die
der Haftung, bedürfen noch ihrer gefetzgeberifchen Löfung,
die deshalb befonders Schwierig ift, weil ein den neuzeitlichen
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