Full text: Lohnpolitik

lieber oder erwachfener Arbeiter, die verfchiedene Be 
zahlung von Männern und Frauen, über die den Bergleuten 
einzuräumende Vorzugsstellung, über das Verhältnis von 
Akkordlohn-Arbeit zu Zeitlohn-Arbeit und ähnliche bedeut 
same Fragen mehr zu denken. 
d) Schließlich ift zu beachten, daß die Lohnpolitik nur 
einen Teil der allgemeinen Preispolitik bildet, da die Löhne 
auf die Dauer nicht über die volkswirtschaftliche Leistungs 
fähigkeit der einzelnen Induftrien hinausgehen können. Jede 
Übcrfchreitung der hierdurch bedingten Grenzen würde eine 
AbSatzftockung und damit Arbeitslosigkeit und Erwerbslosig 
keit zur Folge haben. Es gehört deshalb in den Rahmen 
der Lohnpolitik auch eine zuverläffige Export-Verbrauchs- 
und PreisftatiStik, die über die AbSatzverhältniffe aufklärt. 
Auch auf die{em Gebiete wird Seitens der ftatiftiSchen Be 
hörden alles mögliche getan. 
2. Der Staat muß die Formen regeln, in der die gefamten 
Grundlagen verwertet werden, d. h. in denen die Löhne 
Seitens der beteiligtenKreiSc tatfächlich feftgefetzt werden. 
Hierher gehört vor allem die Schaffung eines praktisch brauch 
baren T a r i f v e rt r a g s r e ch t s, das zurzeit im Reichs. 
arbeitsminiSterium in Arbeit ift. Während die Gefetzgebung 
vor der Revolution den Begriff des Tarifvertrags lediglich 
einmal, nämlich in dem Kaligefctz vom 25. Mai 1910 er 
wähnt hatte, ift fchon wenige Tage nach der Staatsum- 
wäzung in der Verordnung vom 23. Dezember 1918 eine 
gewiffe gefetzliche Grundlage gefchaffen worden. In der 
Verordnung ift cinerfcits die Frage der Unabdingbarkeit, 
anderfeits die Ausdehnung der Verbindlichkeit auf die nicht 
den vertragschließenden Verbänden angehörenden Arbeitgeber 
und Arbeitnehmer geregelt. Andere Fragen, insbefondere die 
der Haftung, bedürfen noch ihrer gefetzgeberifchen Löfung, 
die deshalb befonders Schwierig ift, weil ein den neuzeitlichen 
28
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.