Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

102 
Siebzehntes Buch. Zweites Kapitel. 
Mitte des 17. Jahrhunderts, begann man daneben mehr das 
Übergewicht auf die materielle Seite zu legen, bis schließlich 
der unmittelbare Weg zu materialistischen Lehren, freilich fast 
durchweg nur außerhalb Deutschlands, gefunden ward. — 
Auf deutschem Boden aber wurden die Konsequenzen aus 
dem absoluten, durch keinerlei Zwischenbildungen unterbrochenen 
Gegenüber von Individuum und Gott, von Selbstbewußtsein 
und Gottesbewußtsein um so energischer gezogen, als sie, auf 
Grund der gleichen Voraussetzungen, nämlich der des erwachenden 
Individualismus, schon das Grundthema der Reformation ge— 
bildet hatten. Und darum war es denn möglich, daß die 
individualistische Theorie des reinen Gegenübers von Selbst— 
bewußtsein und Gottesbewußtsein, der Rationalismus, lange 
mit der protestantischen Kirche Hand in Hand ging, bis er sie 
unter der Devise „Gott, Freiheit, Unsterblichkeit“, welche nur 
das alte Programm in besonderer theistischer Formel wieder— 
holte, in seiner vollen Entwicklung zur Aufklärung gar zu 
unterhöhlen und über den Haufen zu werfen schien. 
Inzwischen aber hatte die intellektualistische Vereinsamung 
der Personen auch nach anderen Seiten hin wichtige Folgen 
nach sich gezogen. Der ganz auf sich gestellte und innerhalb 
des Gottesbewußtseins jeder weiteren Bevormundung entzogene 
Intellekt begann immer mehr die Welt vor sich frei liegen zu 
sehen als ein ebenso unendliches wie dennoch von ihm im 
Grunde leicht zu beherrschendes Eroberungsgebiet; Verstandes⸗ 
notwendigkeiten und Erfahrungstatsachen schienen ihm in jedem 
Sinne zusammenzufallen, und so begann er kühn die Nach— 
bildung der Welt, von oben her vermöge des Intellekts. Bei 
dieser Auffassung lag die Natur selbstverständlich weit unter 
ihm, und unwillkürlich entfernte er sich darum auch von ihren 
Organismen als etwas ihm gänzlich Fremden: Descartes hat 
die Tiere als besonders fein konstruierte Maschinen angesehen, 
und im Leben verloren die Tiere ihre mittelalterliche Eigen— 
schaft als naive Subjekte von Rechten: nichts hörte man 
mehr von den alten prozessualischen Bestimmungen zu ihren 
Gunsten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.