Bilanzen gemeinwirtschaftlicher Betriebe.
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(Konsumvereine).
Passiva
A. Verbindlichkeiten
(mit Ausnahme der Grundstückschulden)
M. 3)
1. Spareinlagen
2. Darlehen
3. Barkautionen
4. Warenschulden
5. Unbezahlte Unkosten
6. Geschäftsguthaben ausgeschiedener Mitglieder ..
7. Nettoüberschuß -
Jl 5103,06
„ 4 000,-
„ 2 000,—
„ 440,30
„ 130,—
„ 804,30
„ 20 335,66 32 813 32
B. Grundstücks schulden, eigene Betriebsmittel usfv.
1. Hypothekenschulden
2. Unkündbare Hausanteile
3. Geschäftsguthaben verbleibender Mitglieder
4. Reservefonds
5. Sonderrücklage
6. Rücklage für Bauten
7. Unterstützungsgelder für Angestellte
8. In Wertpapieren bestellte Kautionen
8 000
13 520
19 210 25
6 000
1 000-
83 693)57
der allgemeinen Staats- und Gemeinderechnung häufig nicht
möglich. Deshalb können nach § 42 HGB. die Handelsbetriebe
der genannten juristischen Personen des öffentlichen Rechts die
Rechnungsabschlüsse in einer von den Vorschriften der §§39—41
abweichenden Weise vornehmen; doch besteht auch für sie die
Pflicht des Bücherführens.
Die Kameralistik x ): Der Zweck einer Erwerbswirtschaft ist,
das in der Unternehmung angelegte Kapital zu vermehren, einen
Wirtschaftserfolg in der Form der Zunahme des eigenen Kapitals,
d. h. also Reingewinn zu erzielen, über den Kapitalverbrauch
der Unternehmung hinaus Kapital zu produzieren.
Die Mindestleistung einer Aufwandswirtschaft besteht darin,
für die Ausgaben Deckung zu beschaffen und etwaige Mehrein-
Werner, Kameralistische oder kaufm. Buchführung, namentlich für
staatliche oder städtische werbende Betriebe. Leipzig 1915; dann: Etat-,
Kassen- und Berechnungsvorschriften der Bergbauverwaltung. Berlin 1905
(Springer). Leüner, Verwaltung und kaufm- Buchführung in der Ztschr.
f Handelswissenscbaft, 1918.