Bei diesen Verträgen erfolgte die Bezahlung der Entschädi-
zung für sämtliche enteigneten Vermögenswerte der Ange-
hörigen des Vertragspartners an deren Heimatstaat, der diese
Summe dann an die enteigneten Personen verteilte. Die Methode
ähnelt etwas der Verteilung einer Konkursmasse, Sie hatte
zwar den Vorteil, daß die Entschädigung rascher erfolgte,
als bei der endlos hinausgezögerten individuellen Entschä-
digung; in den meisten‘ Fällen wurde den enteigneten Personen
jedoch nur ein Teil des Wertes ihrer verlorengegangenen
Vermögenswerte ersetzt,
Zusammenfassend ist zu sagen, daß auch die
largestellten Verträge zur Festsetzung von Entschädigungen
nach erfolgten Enteignungen den allgemeinen völkerrecht-
lichen Grundsatz des Sehutzes des Vermögens von Ausländern
bestätigen. Zwar wurde in keinem Fall eine volle oder ange-
nessene Entschädigung für die Enteignungen erzielt. Sie ;
stellten aber die durch sie betroffenen Ausländer noch wesent-
lich besser als die enteigneten Inländer, deren Vermögen
meist ohne jede Entschädigung eingezogen worden war, Für die
geplante Konventien zum Schutze des Vermögens von Ausländern
können sie insoweit dienen, als sie Staaten mit so0ziali-
giertem Wirtschaftssystem gegenüber ein Argument für die
Pflicht zur Entschädigung bei einer Enteignung sind.