Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

Betriebsvermögen. 
61 
der Gesellschafter nach § 706 BGB.) sind nicht buchungs- oder 
bilanzfähig. Da selbst angemeldele Patente höchstens mit den 
Versuchs- und Patenterwerbungskosten bewertet werden dürfen, 
werden häufig Tochtergesellschaften behufs Übernahme des 
Patentes gegründet, deren Anteile ausschließlich im Besitz des 
Erfinders bleiben und in dessen B. unter Effektenbeständen 
bzw. Beteiligungen angeführt werden. 
Einzahlungsverpflichtungen auf nicht vollbezahlte Aktien, 
Beteiligungen und andere Vermögenseinlagen geben einige engli 
sche B. vor der Goldspalte an (z. B.: Schwebende Verbindlich 
keiten für nicht eingeforderte Einzahlungen auf Aktien und In 
vestierungen £ 975). Nach deutschem Handelsbrauch werden 
Nachschüsse erst bei ihrer Fälligkeit verbucht und erhöhen erst 
dann den Bilanzwert der Beteiligungen. Bilanzwert der Kapital 
beteiligungen {Kommanditkapital) ist der Erwerbspreis, d. s. 
die bisherigen Einzahlungen unter Berücksichtigung eines et 
waigen Minderwerts durch Verlust. 
Versicherungspolicen über Sach- oder Vermögensversiche- 
ru ngen, z. B. Feuer-, Kautions-, Kreditversicherung und einige 
Arten der Personalversicherungen (Haftpflicht, Unfall), bilden 
Napiialersatzreserven, bestimmt, einen Vermögensschaden zu 
ersetzen. Die vertragsmäßigen Aufwendungen für den Erwerb 
sicher Ersatzreserven sind Betriebsunkosten des Jahres der 
Aufwendungen oder, falls Vorauszahlungen erfolgen, Kosten der 
Versicherungsjahre, die den einzelnen .Jahren anteilsmäßig be 
rstet werden. Keinesfalls ist der Wert solcher Versicherungs 
policen bilanzfähig. Anders die Le&ensversicherungspolice, deren 
Vermögenswert durch den Rückkaufswert der Police bestimmt 
Wlr d. Doch ist es nicht üblich, ihren Wert als besonderes Bilanz- 
aktivum einzustellen. Die Beleihung oder der Verkauf einer 
solchen Police wird bilanzmäßige Wirkungen äußern, da in dem 
oißen Fall ein Pfanddarlehn, im andern ein Vermögenszuwachs 
xu verrechnen ist. Eine durch Policenverpfändung gesicherte 
E°rderung ist mit ihrem vollen Nennwert einzusetzen. 
Rechte und Pflichten aus zweiseitigen Geschäften, die erst in 
Ankunft von beiden Seiten erfüllt werden, bleiben ip der Regel 
dar Bilanz unberücksichtigt, ebenso wie Rechte aus Verträgen, 
deren Erwerb keine Aufwendungen gemacht wurden. Z. B.:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.