Der Rückfluß Ver Banknoten — eine Notwendigkeit der Stückelung
22
erreicht hat, so weis; man auch, daß die Geldquelle versiegt ist und alle,
die noch gestern nicht wußten, wie sie ihren Hunger nach käuflichen Dingen
stillen sollten, sind plötzlich satt, zum Erbrechen satt. Ist der erste und wichtigste
Haussier, die Notenbank, einmal ausgeschaltet, so kippt auch sofort die Hausse
in Baisse um, und alle, die noch gestern Käufer waren, verwandeln sich in
Verkäufer, und wer Geld hat — der sucht es nicht mehr in Waren, sondern
in dem Gegenteil — kn Geldforderungen anzulegen. Die kapitalkräftigen
Käufer verwandeln sich in Geldverleiher. Aber Geld sucht seht Niemand
mehr, höchstens noch solche, die kn der Klemme sind.
Der Zins fällt dann nicht etwa, weil zu viel Geld an geboten
wird (die Baisse beweist, daß das nicht sein kann), sondern weil
es an Geld fehlt, um den Geldhunger länger zu unterhalten.
Weil die Emissionsbank unfähig ist, ihre tollen Versuche, den Zinsfuß
durch Notenausgabe zu drücken, noch länger fortzusetzen-darum fällt der Zins.
Warum aber die Preise nicht die mit Hilfe der Noten erstürmte Höhe behaupten
können, warum auf Hausse die Baisse, der Krach folgen muß, das soll
nun gezeigt werden.
Der Rückfluß öer Banknoten — eine Kotwenöigkeit öer
Äückelung unö öer inöusteiellen Brauchbarkeit öes Golöes.
Es sind in der Regel verschiedene Ursachen, die in- und durcheinander
greifend, die Banknoten zur Quelle zurücktreiben. Der größeren Klarheit
wegen wollen wir aber diese Ursachen getrennt voneinander behandeln.
Es sei hier zunächst daran erinnert, daß jeder Wechsel, den die Emissions
bank diskontiert, eine Verschlechterung des Deckungsverhältnisses bedeutet,
einerlei ob der Wechsel mit Noten oder mit Gold bezahlt wird. Das
Deckungsverhältnis ist ein Bruch, dessen Zähler der Goldbestand, dessen
Nenner die ausgegebenen Noten sind. Der Ankauf eines Wechsels
bedeutet bei Bezahlung in Gold eine Verkleinerung des Zählers, bei Bezahlung
in Noten eine Vergrößerung des Nenners. 2n beiden Fällen eine Verkleinerung
des Bruches, jedoch mit dem Unterschied, daß eine Bezahlung in Gold
stärker ins Gewicht fällt, als eine Bezahlrmg in Noten gleichen Betrages.
Der Nenner darf ein vielfaches, gewöhnlich das dreifache des Zählers
betragen, so daß im äußersten Fall die Bezahlung in Gold dreimal so schwer
ins Gewicht fällt wie die Bezahlung in Noten und erst die dreifache mit
Noten gekaufte Wechselmengc die gleiche Schwächung der Bank bewirkt, wie
der mit Gold gekaufte Wechsel. Doch um eine Verschlechterung handelt
es sich immer.
Wird nun bei Erreichung der Dritteldeckung (und zu dieser hin wird
die Notenbank durch die Hauffe immer getrieben) der Notenbank Gold
entzogen, so muß sie, um die gesetzliche Dritteldeckung aufrecht zu erhalten,