Full text : Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

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Borwort.

Andrerseits  bietet  er  hinsichtlich  sehr  vieler  Fragen  des  neuen
Besitzsteuergesetzes  eine  vorläufige  Orientierung  bis  zum  Erscheinen
des  von  mir  übernommenen  Kommentars  zu  diesem  Gesetze.
Ein  großes  Verdienst  um  die  Fertigstellung  des  Buches  hat  sich
Herr  Stadtsekretär  Kögl  Hierselbst  durch  Besorgung  der  Korrektur ­
  und  verständnisvolle  Abfassung  des  Inhaltsverzeichnisses  und
des  Sachregisters  erworben.  Es  ist  mir  eine  angenehme  Pflicht
und  eine  Freude,  ihm  auch  an  dieser  Stelle  meinen  aufrichtigen
Dank  hierfür  auszusprechen.
München  im  April  1920.
Dr.  Strich.
            
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