220 Berm ögenSzuwachS steuergefetz. § 8.
nur statt, sofern der Anschaffungspreis für den einzelnen
Gegenstand fünfhundert Mark oder mehr oder für mehrere
gleichartige oder zusammengehörige Gegenstände eintausend
Mark oder mehr beträgt und soweit die für Anschaffungen
dieser Art während des Beranlagnngszeitraums aufgewendeten
Beträge zusammen zehntausend Mark übersteigen;
5. Zahlungen oder Hingaben an Zahlungs Statt, die der
Abgabepflichtige während des Beranlagungszeitraums auf
Grund vertraglicher Berpflichtung oder aus sonstigen Gründen
im voraus geleistet hat, sofern die Vorausleistung nach den
Gebräuchen des Handels oder Verkehrs erst nach Ablauf dieses
Zeitraums zu bewirken gewesen wäre und soweit der Abgabe
pflichtige nicht während dieses Zeitraums einen der Leistung
entsprechenden Gegenwert erhalten hat. Die Hinzurechnung
findet nur statt, sofern der Betrag der Zahlung oder der Wert
der Leistung im einzelnen Falle tausend Mark oder mehr be
trägt;
6. der Betrag der nach dem Kriegssteuergesetze vom 21. Juni
1916 (RGBl. S. 561) und dem Gesetz über Erhebung eines
Zuschlags zur Kriegsstcuer vom 9. April 1917 (RGBl. S. 349)
von dem Abgabepflichtigen während des Beranlagungszeit
raums gezahlten Kriegssteuer.
Außer in den Fällen des Abs. 1 Rr. 1 findet die Hinzu
rechnung der im Abs. 1 Rr. 2, 3 und 4 bezeichneten Betrage
nur statt, wenn die erworbenen Gegenstände am Ende des
Veranlagungszeitraums noch im Besitze des Abgabepflichtigen
sind. Ist die Anlage in ausländischem Grund- oder Betriebs
vermögen erfolgt,' so verringert sich die Hinzurechnung um
den Betrag einer nachweislich eingetretenen erheblichen Wert
minderung.
entto. 5 8. — Bcgr. 21—23. — Auzschußber. Drucks. Nr. 743 @. 4f. — Sten.B. ®. 2248 A
bis 2249 0, 2517 CD. — AuSf.Best. §i 15—17.
Inhalt:
I. Sntstchuugsgcschichte und Inhalt
des ß 8 221
II. Die einzelnen Hinzurechnungen . . 222
1. Die Hinzurechnungen nach
Zifs. 1 222
A. Die Regel bcä Abs. 1 Satz 1 . . 222
B. Ausnahmen von der Hinzurech
nung von Zuwendungen zum
Endvermögen des Gebers . . 223
a) Fortlaufende Zuwendungen
zum Zwecke des angemessenen
Unterhalts oder der Ausbil
dung des Bedachten ... 223
b) Zuwendungen auf Grund ei
nes gesetzlichen Anspruchs des
Bedachten 224
c) Pensionen und ähnliche Zu
wendungen an frühere An
gestellte und Bedienstete . 225
d) Zuwendungen zu kirchlichen,
mildtätigen oder gemein
nützigen Zwecken .... 226
e) Ausnahme mit Rücksicht aus
den Wert der Zuwendung . 227
C. Hinzurechnung nach 5 8 und Ab
zug nach § 6 im Verhältnisse
zueinander 228
D. Haftung des Bedachten für die
Abgabe 229
2. In ausländischem Grund
oder Betriebsvermögen an
gelegte Beträge ($8 Nr. 2, . 230