fullscreen: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 1)

bekommt er von der Bank der Ratsherren das Anrecht auf 
einen Teil dieser oder jener alten Landstraße auf Man- 
hattan, welche die Stadt aufschließt; wieder und wieder 
bekommt er Rechte auf Land unter Wasser. Er geht die 
Bank der Ratsherren immerfort um dieses oder jenes Privi- 
leg an und bekommt es fast immer. Keine Besitzung und 
keine Geldsumme ist für seine Klaue zu klein. Im Jahre 
1832, als die achte Avenue zwischen der 13. und der 
23. Straße planiert wird und die weggeschaffte Erde von 
der Stadt an einen Unternehmer für 3000 Dollar verkauft 
wird, petitionieren Astor, Stephan D. Beekman und Jacob 
Taylor um Überlassung eines Teiles von dem Gelde, das 
aus der Erde gegenüber ihren Grundstücken erzielt worden 
war. Das betrachtete man als einen so niedrigen Übervor- 
teilungsversuch, daß die Ratsherren es eine „unvernünftige 
Eingabe“ nennen und sich weigern, ihr Folge zu geben. Im 
Jahre 1834 billigen ihm die Ratsherren einen Teil der alten 
Hurlgate-Landstraße zu und Rhinelander einen Teil der 
Southampton-Landstraße. Kein Jahr vergeht, ohne daß er 
zin paar neue Rechte und Privilegien von der Stadtregierung 
erhält. Auf sein Ansuchen werden die und die Straßen 
planiert und reguliert; die Regulierung anderer Straßen, 
die nicht in seinem Interesse liegt, wird aufgeschoben. 
Es muß aber erwähnt werden, daß die Leute, die man so 
mit Wohltaten überhäufte, von Gesetzes wegen noch andere 
Vorteile genossen. Für städtischen Grund und Boden, den 
sie gekauft hatten, konnten sie mit bequemen Fristen zahlen; 
nicht selten mußte die Stadt schließlich klagen, um Bezah- 
lung zu erlangen. Aber die Mieter dieser Großgrundbesitzer 
mußten ihren Zins auf den Tag zahlen, wo er fällig war — 
sie durften nicht mehr als drei Tage im Rückstand bleiben, 
ohne Exmission gewärtigen zu müssen. Das war aber nicht 
der ganze Unterschied. Für den Grund und Boden, den 
sie auf schwindelhafte Weise von der Stadt erhalten hatten 
und den sie sich weiter noch auffüllen, regulieren, planieren 
oder sonstwie auf Kosten der ganzen Gemeinde verbessern 
ließen, weigerten sich die Grundbesitzer, pünktlich Steuern 
zu bezahlen, Was war die Folge? „Einige unserer wohl- 
habendsten Bürger,“ berichtet der Revisor 1831, „haben
	        
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