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bei Wahrung ihrer vollen Unabhängigkeit zu verbessern darin, dass sie so
viel als möglich dazu beitragen, das Misstrauen, das durch eine Reihe von
Zusammenbrüchen im Publikum gerade gegen sie aufgekommen ist, zu
zerstreuen. Denn dieses Misstrauen hat dazu geführt, dass der Kapitalstrom
den staatlichen Instituten und den grossen Banken zufliesst und so
die kleinen Kreditinstitute kaum die Mittel haben, um den gegenwärtigen
Stand ihrer Geschäfte behaupten zu können. Das ersieht man deutlich
aus dem Protokoll der schon erwähnten Konferenz schweizerischer Kleinund
Mittelbanken in Zürich, wo von verschiedenen Rednern diese Tatsache
unumwunden ausgesprochen wurde, das zeigt aber auch ein Blick in die
letzten Bilanzen der kleinen Institute.
Der beste Weg, das Vertrauen des Publikums zu gewinnen und zu
erhalten, ist wohl die Anbahnung einer weit intensiveren Kontrolle, als wir
sie in der Vergangenheit gehabt haben und als sie unser Aktienrecht vorschreibt.
Berufen zur Verwirklichung dieses Postulates sind die Revisionsverbände,
seien sie nun kantonal oder auf breiterer Grundlage aufgebaut.
Wenn die Geldgeber die Überzeugung haben, dass durch eine fachgemässe,
strenge Kontrolle dafür gesorgt wird, dass grosse Überraschungen unangenehmer
Art nicht zu fürchten sind, dann werden sie auch bei der Anlage
ihrer Gelder diejenigen Institute bevorzugen, die ihnen diese Garantie zu
bieten scheinen.
Wir glauben also, dass der in der jüngsten Zeit in verschiedenen
Kantonen und auf verschiedene Weise eingeschlagene
Weg einer strengen sachlichen, nicht bloss formellen
Kontrolle am ehesten geeignet sei, auch den mittleren
und kleineren Banken diejenigen Mittel zuzuführen, deren
sie für ein gedeihliches Wirken in ihrem Kreise bedürfen.