Full text : Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

Finanzamt

de

Steuerliste
für  die  Kriegsabgabe  vom  Vermögenszuwachse
in

Muster  1.
(Ausführungsbestimmungen  §  3)

Name,
Vorname,
Stand,
Wohnort  und  Wohnung
des  Abgabepflichtigen
(im  Falle  des  Todes  des
Abgabeptlichtigen  auch
des  zahlnngspslichtigen
Erben)

Die  Aufforderung ­

zur  Abgabe
der  Steuercrllärung
  ist
zugestellt  am

Die  Frist
ist  verlängert ­

bis

Eine  zweite
Aufforderung ­
  mit
Strafandrohung ­
  ist  zugestellt ­
  am

Eine  Strafverfügung ­

und  wiederholte ­
  Aufforderung ­
  ist
zugestellt  am

Die  Steuererllärung
  ist
eingegangen
am

Reinvermögen
gemäß  §  5  des
Gesetzes  am
30.  Juni  1919
oder  an  dem
nach  §5  Abs.  1
Satz  2  des  Gesetzes ­
  maßgebenden ­
  früherenZeitpunkt

M.

Abrechnungen ­

gemäß  §8  6
u.  7  des  Gesetzes ­

M.
9

Hinzurechnungen ­

a)  gemäß  88
des  Gesetzes
d>  Mehrwert
gemäß  810
des

M.
io

Unter  Be-  ™
rücksichtigung  gl
der  Spalten  2.
9  u.  10  er-  L
gibt  sich  ein
Vermögen
von  (abgerundet) ­

M.
11

S5

Anfangsvermögen ­

(abgerundet) ­


Der  Vcrmögens-


beträgt
mithin
(Spalte  11
abzüglich
Spalte  12)

Der
abgabepflichtige ­

Vermögens ­
 ­

beträgt

Kriegsabqabe
  vom

Von  dem  Betrag
in  Spalte  15

Zuschlag
wegen

Gesamt-Des

  Solwuchs

Vermögenszuwachse ­

<818  des  Gesetzes) ­
  (Höhe
der  Kriegsabgabe ­


kommen
gemäß  817
d.  Gesetzes
oder  8  20
Abs.  1  der
Auss.Best.
in  Abzug

sind
zu
erheben

verspäteter ­

Abgabe
der
Steuererklärung ­


betrag
der
Spalten
17  U.  18

Bezeich ­
 ­


Nummer ­


Bemerkungen

M.

M.

M.

M.

M.

M.

M.

M.

12

13

14

15

16

17

18

19

20

21

"s'

»
e

Ci
Ol
            
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