466 Bcrmögenszuwachssteuergesetz.
Muster 3
lAusführungsbestimmungen § 21)
Finanzamt
Nr der Steuerliste
Nr des Sollbuchö für Kriegsab
gabe zum Bermögenszuwachse
Bei allen Zahlungen und Eingaben anzugeben
Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachse.
Auf Grund des Gesetzes über eine Kriegsabgabe vom Verniögenszuwachse
vom io. September 1919 wird die von Ihnen zu zahlende Kriegsabgabe auf
M. festgesetzt.
Der Festsetzung dieses Betrags liegt folgende Berechnung zugrunde:
Wegen der verspäteten Abgabe der Steuererklärung ist gegen Sie ein Zuschlag
von vom Hundert festgesetzt worden.
Die Kriegsabgabe ist zur Hälfte binnen drei Monaten, zu einem Viertel binnen
sechs Monaten und mit dem letzten Viertel binnen neun Monaten nach Zustellung
des Kriegsabgabebescheids zu entrichten. Vorauszahlung ist zulässig.
Bei Entrichtung der Kriegsabgabe werden Schuldverschreibungen, Schuldbuch
forderungen und Schatzanweisungen der Kriegsanleihen des Deutschen Reichs an
Zahlungs Statt angenommen, und zwar mit Zinsenlauf vom 1. Oktober 1919 ab
zu den für diese auf den 30. Juni 1919 festgesetzten Steuerkursen.
Weisen Sie nach <vgl. §§ 27 ff. der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über
eine Kriegsabgabe vom Bermögenszuwachse), daß Sie oder im Falle des § 14 des
Besitzsteuergesetzes vom 3. Juli 1913 Ihre Ehefrau die an Zahlungs Statt hinzu
gebenden Schuldverschreibungen, Schuldbuchforderungen oder Schatzanweisungen
infolge einer Zeichnung von Kriegsanleihe erhalten haben, so werden die fünspro-
zentigen Schuldverschreibungen, Schuldbuchforderungen und Schatzanweisungen der
Kriegsanleihen des Deutschen Reichs sowie die viereinhalbprozentigen Schatzanwei
sungen der sechsten, siebenten, achten und neunten Kriegsanleihe mit Zinsenlauf
vom 1. Oktober 1919 ab zum Nennwert, die viereinhalbprozenttgen Schatzanweisungen
der vierten und fünften Kriegsanleihe unter Zugrundelegung des gleichen Zinsen
laufs zum Werte von 96,50 M. für je 100 M. Nennwert an Zahlungs Statt ange
nommen. Dies gilt auch dann, wenn Sie nachweisen, daß Sie oder im Falle des
§ 14 des Besitzsteuergesetzes vom 3. Juli 1913 Ihre Ehefrau die an Zahlungs Statt
hinzugebenden Schuldverschreibungen, Schuldbuchforderungen oder Schatzanweisun
gen aus dem Nachlaß eines Verstorbenen von Todes wegen erworben oder von einer
offenen Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter
Haftung als deren Gesellschafter empfangen haben und der Erblasser oder die Ge-
An
in