Unanwend
bar, wenn An
nahme zum
Steuerkurse
beantragt
wird.
470 Bcrmögenszuwachssteucrgesetz.
<A»i gelbem Papier.)
Muster 12
iAusführungSbestimmungen § 33)
Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachse von 1919.
Kn
die Sieichsschuldenverwaltuug
Schuld buch
Berlin SW 68,
^rei! Oranienstr. 92—94.
den 19
Ich beantrage, M.. in Buchstaben
SO?., von meiner Reichsschuldbuchforderung (5%)
Mt Nr mit den laufenden Zinsen') unter Berech
nung des Annahmewerts
nach dem Steuerkurse vom 30. Juni 1919*) zum Nennwert-)
auf das Konto der Reichskasse für Kriegsabgabe vom VermLgenszuwachse zu über-
ttagen.
Beweismittel für den Erwerb der Schuldbuchforderung aus dem Nachlaß eines
Verswrbenen von Lodes wegen, von einer offenen Handelsgesellschaft, Kommandit
gesellschaft, Gesellschaft m. b. H. oder Genossenschaft als deren Gesellschafter oder
Genosse*) sind beigefügt (§ 33 Abs. 5 der Ausführungsbestimmungen).
Der Steuerbescheid ist mir am zugestellt worden.
iName oder Firma)*) * -
< Stand)
Mohnort, Straße und
Hausnummer)
*) Bei Anträgen auf Teilübertragung eines Kontos mit verschiedenen Zinsterminen ist an
zugeben, ob die Übertragung des Teilbetrags mit Januar/Juli- oder mit April/Ottober-Zinsen
gewünscht wird.
*> Nichtzutreffendes ist durchzustreichen.
°> Eine Beglaubigung der Unterschrift wird von der Reichsschuldenvcrwaltung nicht verlangt.
Rur Anträge der Ehefrauen von Abgabeschuldnern müssen beglaubigt sein. Die Bescheinigung
des Finanzamts über die Zulämmenrechnung des Vermögens der Ehegatten ist beizufügen. Firmen
haben Registerausjüge beizufügen.