Bollzugsanweisung, Muster F, G und H.
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Finanzamt:
Muster G
(Artikel 18 Abs. 8)
, den 192...
Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachs
An
in
Auf die von Ihnen nach dem Gesetze über eine Kriegsabgabe vom Vermogens-
zuwachs vom 10. September 1919 zu entrichtende Steuer sind gemäß §20 Abs.l
der Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetze /W. ...... Pf. gezayue
Kriegssteuer 1916 anzurechnen. Die von Ihnen noch zu entnchtende Knegsabgabe
vom Bermögenszuwachs beträgt mithin
M Pf. (f. den beiliegenden Steuerbescheid)
ab „ „ (anzurechnender Bettag)
.M..
Pf.
Das Finanzamt
Anmerkung: Der anzurechnende Betrag ergibt sich aus Pos. IV, 4 bcS Bercchnungsbogens,
der noch zu enttichtende Bettag aus Pos. IV, 5 des Berechnungsbogens.
Muster II
(Attikel 18 Abs. 4)
.... den 192....
An
Kriegssteuer 1916
IN
Die von Ihnen nicht entrichtete Kriegssteuer 1916 nebst Zuschlag bleibt auf
Grund des 818 des Gesetzes über eine Kriegsabgabe vom Bermögenszuwachs
in Höhe von Pf. unerhoben. Sie haben mithin
an Kriegssteuer 1916 noch M Pf-
Kriegssteuer 1916 nicht mehr
zu entrichten.
(Unterschrift)
Anmerkung: Der unerhoben bleibende Betrag ergibt sich aus Pos. V, 6 beä Berechnungs
bogens, der noch zu enttichtende Bettag aus Pos. V, 7 des Berechnungsbogens,