Full text: Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

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Ariegsabgabegesetz 1919. 
(3« Muster 3) 
(Roter Ausklebezettel für die SteuererNärung) 
Zur Beachtung 
über sämtliche Punkte des Vordrucks ist eine Erklämng abzugeben. Nichtzu 
treffendes ist zu durchstreichen. Derienige, der unrichtige oder unvollständige An 
gaben in der Absicht, die Kriegsabgabe zu hinterziehen, macht, kann mit Gefängnis 
bestraft werden. Unrichtige Angaben macht auch derjenige, der Punkte des Vor 
drucks durchstreicht, obwohl er eine Erklärung hätte abgeben sollen. Unvollständig 
ist die Erklärung auch dann, wenn der Vordruck ganz oder teilweise nicht ausgefüllt wird. 
Die Entscheidung, was steuerpflichtig ist und was nicht, steht dem Finanzamt, 
nicht dem Abgabepflichtigen zu. 
Muster 3 
lAusführungsbestimmungen § 21) 
Finanzamt 
Kriegsabgabe 1919-Steucrliste B Rr. 
für^die Veranlagung der 
in 
Steuererklärung 
(GesellschastSfirma) 
<Sitz der Besellschaft) 
zur Kriegsabgabe 1919 
I. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft rechnet vom 
II. Der 
a) 
Geschäfts- (Bilanz-) Gewinn betrug-) 
in den für die Berechnung des Durchschnittsgewinns 
maßgebenden fünf den Kriegsgeschästsjahren voran 
gegangenen Jahren, und zwar') 
vom. 
.19.. 
.19. 
19 
.19.. 
.19 
bis. 
im fünften Kriegsgeschäftsjahr, und zwar 
vom 19 bis 
19 
19 
19 
19 
19 
19 
bis 
M. 
i) Soweit die Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse nebst den Gewinn- und Bertuswech- 
nunaen der In Betracht lammenden FricdenSjahre (5 17 des «riegSsteuergcsetzeS vom 21. Jun, 
1916) und des fünften Kriegigeschäftsjahrs (§ 17 deS Gesetzes, sowie die daraus bezüglichen Be 
schlüsse der Generalversammlungen nicht bereits dem Finanzamt eingereicht wurden, sind sie der 
Eteuercrklärnng beizufügen. 
«) Wenn der FriedenSgewinn nach den Bestimmungen des SriegSsteuergesetzeS vom 21. Jun 
1916 bereits festgestellt ist, bedarf ei einer Angabe deS GeschästSgewinnS in den einzelnen den 
SriegSgeschüstsjahren vorangegangenen Jahren nicht! es genügt die Angabe des FriedenSgewinn» 
in einer Summe unter „Mark".
	        
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