Full text: Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

Seitenzahlen in Kursivschrift beziehen sich auf die Kriegsabgabe 1919. 539 
Gestundete Abgabebeträge, Nichterhebung 
254. 
Gestundeter Kriegssteuerzuschlag, Erhe 
bung bzw. Niederschlagung 493; teil 
weise Entrichtung 449, 423. 
Getrenntleben von Ehegatten, Hindernis 
für die Zusammenrechnung der Ver 
mögen 76. 
Gewerbesteuer, Abzug 191, 216, 297, 299; 
für den abgabepflichtigen Betrag zu 
entrichtende, teilweise Erstattung der 
Abgabe 436, 437, 433. 
Gewerbliche Grundstücke, Ertragswert 
155; Unternehmungen auf Landgütern, 
Bewertung bei Feststellung des An 
fangsvermögens 130. 
Gewerbliches Betriebsvermögen, gemei 
ner Wert 138. 
Gewinn des 5. Kriegsgeschäftsjahrs 401, 
402. 
Gewinnanteile, Abzug vom Geschäftsge 
winn 372; zu gemeinnützigen Zwecken 
verwendete, Abgabebefreiung 429, 430. 
Gewinne früherer Kriegsgeschäftsjahre, 
hinter dem Friedensgewinn zurückge 
bliebene 410, 411. 
Gewinnvortrag auf neue Rechnung 380, 
382. 
Goldsachen, Hinzurechnung der Anschaf 
fungskosten zum Endvermögen 219,231. | 
Grenze der Abgabepflicht 249. 
Grundkapital eingetragener Genossen-; 
schäften 396; Verlust 409; Vermehrung i 
396, 397, 405, 418, 421; Verminderung 
398. 
Grundlagen der Abgabeberechnnng, Mt- 
teilung im Abgabebescheid 270, 432. 
Grundschuldforderungen, steuerbares Ver 
mögen 93. 
Grundstücke, besondere Bewertungsvor 
schriften 139; nach Kriegsausbruch er 
worbene, Wertansatz beim Endvermögen 
243; land- u. forstwirtschaftliche, Be 
wertung 147, 158; veräußerte, Ansatz 
des Wertes bei Feststellung des An 
fangsvermögens ill ; Vermögensbegriff 
83. 
Grundstücksberechtigungen, Bermögens- 
begriff 85. 
Grundstückslasten, Berücksichtigung bei: 
Feststellung des gemeinen Wertes 136. [ 
Grundvermögen, ausländisches, Hinzu 
rechnung von in solchem angelegten Be 
trägen zum Endvermögen 219, 230; zu 
solchem gehörige ins Inland verbrachte 
Gegenstände 190, 209; Vermögensbe 
träge aus der Veräußerung von solchem, 
Abzug vom Endvermögen 190, 209; 
Wertminderung 220, 242; Begriff 83; 
bei Feststellung des Anfangsvermögens 
128, 134; inländisches, Abgabepflicht 
vom Zuwachs 51, 63. 
Güter, Bewertung bei Feststellung des 
Anfangsvermögens 129. 
Gütergemeinschaft, fortgesetzte, Ansatz des 
Anteils eines Abkömmlings am Gesamt 
gut bei Feststellung des Anfangsver 
mögens Hl, 124; Anteil der Abkömm 
linge am Gesamtgut 190, 198; Eigen 
tum am Gesamtgut 77; zum Gesamt 
gut gehörige Geschäftsanteile einer in 
ländischen Gesellsch. m. b. H. 364; Zah 
lung des Abgabebetrages aus dem An 
teil am Gesamtgut 263. 
Guthaben als Jahreseinkünfte 98; zum 
Betriebsvermögen gehörige 98. 
Haftung für den Abgabebetrag durch den 
mit Zuwendungen Bedachten 219, 229. 
Halbedelsteine 232. 
Handelsgärtnereibetriebe, Ertragswert 
158. 
Handelsgesellschaften, offene, Erwerb von 
durch diese gezeichneten Reichskriegs 
anleihen 277, 281. 
Handelsrechtliche Vorschriften für Ab 
schreibungen 388. 
Härteausgleichbestimmungen 301, 302 ff., 
439. 
Härten bei Einziehung der BZA., Ver 
meidung durch Stundung 274, 275. 
Hausgrundstücke, gemeiner Wert 136. 
Hausgut-Jnhaber, Entnahme des Abgabe 
betrages aus dem gebundenen Ver 
mögen 256, 259. 
Haushaltungsangehörige, Hinzurechnung 
des Vermögens zu dem des Haushal 
tungsvorstandes 77. 
Haushaltungslosten als laufende Ausgaben 
99. 
Haushaltungsschulden, vom Vermögen 
nicht abzugsfähig 108. 
Hausrat, nichtsteuerbares Vermögen 105. 
Hilfstafel zur Berechnung der Kriegsab 
gabe der Einzelpersonen 499, inländi 
scher Gesellschaften 501, ausländischer 
Gesellschaften 509; zur Berechnung der 
VZA. 453. 
Hingabe von Reichskriegsanleihen an Zah- 
lungs Statt 277, 278 ff., 433, 448, 494; 
von Vermögenswerten als steuerbares 
Kapitalvermögen 100; an Zahlungs 
Statt, Hinzurechnung zum Endver 
mögen 220, 240. 
Hinterziehung der Abgabe, Strafen 287, 
288, 289. 
Hinzurechnung des Vermögens von Haus 
haltungsangehörigen zu dem des Haus- 
haltungsvorstandes 77.
	        
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