Full text : Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

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Oberbehörde,  Stundung  der  VZA.  274
Oberste  Landesfinanzbehörde,  Bestimmung
  der  für  das  Friedenscinkommen
maßgebenden  Einkommensteuerveranlagung ­
  324;  Bestimmung  der  für  das
Krtegsetnkommen  maßgebenden  Jahresveranlagung ­
  342;  Entscheidung  über
Anträge  auf  Vermeidung  von  Härten
301,  303,  439;  Genehmigung  zur  Neuveranlagung ­
  294,  295,  442;  Stundung
der  VZA.  274;  Zustimmung  zur  Erstattung ­
  der  Abgabe  436.
Objektive  Abgabepflicht  66  ff.,  373  ff,
370  ff.,  424,  426.
Offene  Handelsgesellschaften,  Erwerb  von
durch  diese  gezeichneten  Reichskrtegsanleihen
  277,  281.
Offiziere,  dienstlicher  Wohnsitz  im  Auslande ­
  61;  Feststellung  des  Kriegsetnkommens
  345;  Krtegsetnkommen,  Ausnahmen ­
  von  der  einzelstaatlichen  Landeseinkommensteuerveranlagung ­
  320.
Operationskosten  als  Haushaltungsschulden ­
  109.
Ordnungsstrafe  bet  Verkürzung  der  VZA.
ohne  Absicht  der  Hinterziehung  290,291.
Ortsbehörden,  Mitwirkung  bei  Durchführung ­
  der  Abgabegesetze  476,  520.
Passivantizipation  403.
Pensionen,  Hinzurechnung  zum  Endvermögen ­
  219,  225.
Pensionskassen,  Ansprüche  an  solche  kein
steuerbares  Kapitalvermögen  102.
Perlen,  Hinzurechnung  der  Anschaffungskosten ­
  zum  Endvermögen  219,  231.
Persönliche  Abgabepflicht  51,  53,  377;
Schulden,  Abzug  vom  Vermögen  105.
Pflicht  zur  Steuererklärung  266,  267,  432.
Platinmetalle  231.
Portofreiheit  der  Annahmestellen  für
Wertpapiere  und  der  Reichsschuldenverwaltung ­
  in  Kriegsabgabeangelegenheiten ­
  452,  498.
Prämien  für  Versicherungen,  Ansatz  bei
Feststellung  des  Endvermögens  244.
Prämienüberschüsse  der  Versicherungsgesellschaften ­
  387.
Pretiosen,  Hinzurechnung  der  Anschaffungskosten ­
  zum  Endvermögen  219,231.
Prokuristen  als  Gesellschafter  356.
Prüfung  der  Soll-  und  Einnahmebücher
der  Finanzämter  452,  498;  der  Steuererklärung ­
  477,  521.
Realgewerbeberechtigungen,  Vermögensbegriff ­
  85.
Realisierung  stillet  Reserven,  Gewinn
daraus  393.
Rechnungsjahr  182,  188,  189.

sich  auf  die  Kriegsabgabe  1919.  543

Rechte,  Ansatz  bei  Feststellung  des  Anfangsvermögens
  162;  Bewertung  bei
Feststellung  des  Anfangsvermögens
131;  Vermögensbegriff  87,  91.
Rechtsanspruch  auf  Stundung  der  VZA.
274,  275.
Rechtsirrtum  bei  der  Vermögensfeststellung ­
  123.
Rechtskraft  der  Vermögensfeststellung  120;
Anfechtung  123.
Rechtsmittel  bei  Ablehnung  von  Anttägen
auf  Berechtigung  der  Veranlagung  301;
gegen  den  Kriegsabgabebescheid  270,
273,  4S2.
Rechtsmittelverfahren,  Berichtigung  der
landesgesetzlichen  Jahresveranlagungen
347 r  350.
Regelmäßige  jährliche  Abschlüsse,  Feststellung ­
  des  Betriebsvermögens  bei  solchen
Reichsabgabenordnung  264;  Bestimmungen ­
  über  Beitreibung  277;  Einlegung
von  Rechtsmitteln  273;  Entstehen  der
Steuerschuld  271;  Inhalt  der  Steuerbescheide ­
  272;  Zurücknahme  oder  Änderung ­
  eines  Steuerbescheides  271;  Ermittlungsbefugnisse ­
  der  Veranlagungsbehörden ­
  270;  formeller  Umfang  der
Steuererklärungspflicht  268;  objektiver
Umfang  der  Steuererklärungspflicht
268;  Strafbestimmungen  289,  291.
Reichsangehörige,  Abgabepflicht  51,  54.
Reichsangehörigkeit,  Verlust  nach  dem
1.  Aug.  1914,  Abgabepflicht  51,  66.
Reichsausland,  ununterbrochener  Aufenthalt ­
  von  Reichsangehörigen,  Wegfall
der  Abgabepflicht  51,  55.
Reichsbank,  Abgabepflicht  364.
Reichsbeamte  mit  dienstlichem  Wohnsitz
im  Auslande,  Abgabepflicht  51,  60.
Reichserbschaftssteuergesetz,  Auszug  195.
Retchsfinanzhof,  Unabhängigkeit  von  den
Ausführungsbestimmungen  305;  Zuständigkeit ­
  bei  Beschwerden  gegen  Ablehnung ­
  von  Stundungsgesuchen  274,
275,  276.
Reichsfinanzminister,  Erlaß  der  Ausführungsbestimmungen ­
  304,  442;  Zuständigkeit ­
  bei  Härteausgleich  301,  303,439.
Reichskriegsanleihen,  Annahme  an  Zahlungs
  Statt  277,  278,  433,  448,  494.
Reichsminister  der  Finanzen  s.  Reichsfinanzminister.

Reichsrat,  Bestimmung  über  Abgabebefreiung ­
  von  zu  gemeinnützigen  Zwecken
verwendeten  Gewinnanteilen  429;  Entscheidung ­
  bei  Meinungsverschiedenheiten
über  Härteausgleich  301,  303;  Zustimmung ­
  zum  Erlaß  der  Ausführungsbestimmungen ­
  304.
            
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