Full text : Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

Otto  Liebmann,  Verlagsbuchhandlung,  Berlin  W  57

In  dem
Schifferschen  großen  Sammelwerk
werden  sämtliche  Finanz-  und  Steuergesetze  unter  voller  Berücksichtigung
der  Aussührungsbestimmungen  eingehend  kommentiert  werden,  in  ähnlicher ­
  Bearbeitung  und  gleicher  Ausstattung  wie  in  dem  vorliegenden
l.Band  von  Strutz.
Auf  gemeinverständliche  Sprache  und  übersichtliche  Anordnung  der
Erläuterungen  wird  besonderes  Gewicht  gelegt  werden,  um  auch  dem
Nichtfachmann  ein  schnelles  Eindringen  in  die  Absichten  des  Gesetzgebers
  zu  ermöglichen.  Jeder  Band  wird  ein  nie  versagender  Führer
werden  für  Steuer-  und  Verwaltungsbehörden,  Rechtsanwälte,
Vermögens-  und  Nachlaßverwalter,  vor  allem  aber  die  Steuerzahler ­
  selbst:  Handel,  Banken,  Industrie,  Gewerbe,  Landwirtschast
sowie  deren  Berufsvertretungen,  die  freien  Berufe,  physische,
juristische  Personen,  Gesellschaften,  Kapitalisten.
Die  Reihenfolge  der  zunächst  erscheinenden  Bände  wird  ungefähr  folgende ­
  sein.  Änderungen  bleiben  vorbehalten.  Bei  Bestellung  einzelner
Bände  wird  um  gleichzeitige  Angabe  des  betreffenden  Gesetzes  gebeten.
1  Band :  Gesetz  über  eine  Kriegsabgabe  vom  Vermögenszuwachs
und  Gesetz  über  eine  außerordentliche  KrregSabgabe  für
das  Jahr  1919.  Bearbeitet  vom  Senatspräsidenten  des
Reichsfinanzhofes,  Wirkl.  Geh.  Oberregierungsrat  Dr.  Strutz.
2.  Band:  Grunderwerbssteuergesetz.  Bearbeitet  vom  Geh.  Iustizrat,
Rechtsanwalt  und  Notar  Dr.  Ernst  Heinitz.
3.  Band:  Reichsnotopfergesetz.  Bearbeitet  vom  bayerischen  Staatsminister
  der  Finanzen  a.  D.  von  Breunlg  und  Geh.  Reg.-Rat
  von  Lewinski.
l.Band:  Das  neue  Umsatzsteuergesetz  vom  24.  Dez.  1919.  Zweite,
gänzlich  veränderte  Auflage  der  Bearbeitung  des  Gesetzes
vom  26.  Juli  1918.  Vom  Geh.  Regierungsrat  und  vortr.
Rat  im  Reichsfinanzministerium  Dr.  Popitz.
5.  Band:  Reichserbschaftssteuergesetz.  Unter  Mitwirkung  von  Geh.
Regierungsrat  Mirre  bearbeitet  vom  Geh.  Iustizrat,  ord.
Prof,  an  der  Universität  Berlin  Dr.  Kipp.
6  Band:  Gesetz  über  das  Branntweinmonopol  v.  26.  Juli  1918.
Bearbeitet  vom  Präsidenten  des  Reichsmonopolamts  für
Branntwein  Dr.  Steinkopff.
7.  Band:  Reichsabqabenordnung.  Bearbeitet  vom  Reichsfinanzrat
Becker,Geh.  Reg.-Rat  von  Lewinski  und  Geh.Reg.-Rat
und  vortr.  Rat  im  Reichsfinanzministerium  Dr.  Popitz.
8.  Band:  Spielkartensteuergesetz.  Bearbeitet  vom  Geh.  Regierungsrat,
  vortr.  Rat  im  Reichsfinanzministerium  Dr.  Z  e  tz  s  ch  e.
9  Band:  Reichseinkommensteuergesetz  vom29.März  1920.  Bearbeitet
vom  Senatspräsidenten  im  Reichsfinanzhof  Dr.  Strutz.
(Eine  Taschenausgabe  mit  Anmerkungen  von  demselben
Berfasier  wird  in  unserem  Verlag  vorher  erscheinen.)
(Fortsetzung  nebenstehenv  I)
            
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