Full text: Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

Otto Liebmann, Verlagsbuchhandlung, Berlin W 57 
Verlag der 
„Deutschen Juristen-Zeilung" und der „Deutschen Strafrechts Zeitung" 
Als weiterer Band des 
Schifferschen Sammelwerkes: „Die deutschen Finanz- und Steuer- 
gesetze in Einzelkommentaren" erscheint und befindet sich im Druck: 
Kommentar 
zum Gesetz über das Reichsnotopser 
vom 31. Dezember 1919, 
nebst den einschlägigen Bestimmungen der Reichsabgabenordnung vom 
18.Dez. 1919 und den Ausführungsbestimmungen zum Reichsnotopfergesetz 
Von 
G. von Breunig, und von Lewinski, 
dayer. Slaaksminister der Finanzen a. ®Geh. Regierungsrat, vortragendem Rat 
Senatspräfldentcn am Reichsfinanzhof im Reichsjustizministertum 
Preis etwa M. 35.—, 
für Subskribenten auf das Schiffersche Sammelwerk etwa M. 30.—. 
Dieser große Kommentar zum Reichsnotopfer von so maßgebender 
Seite ist ein Gegenstück zu dem vorliegenden Strutzschen Kommeniar 
zum Vermögenszuwachs- und Kriegsabgabegesetz 1919. Er wird als 
völlig erschöpfender, großangelegter Kommentar, der bereits die wich 
tigen Aussührungsbestimmungen berücksichtigt, für alle Behörden und 
Interessenten unentbehrlich sein. 
Demnächst erscheint: 
Die Gesetzgebung über die 
Beschlagnahme ausländischer Wertpapiere 
Mit Anmerkungen versehen von 
Assessor Dr. jur. et rer. pol. Hans Klingspor. 
Preis etwa M. 6.—., 
Diese praktischen Zwecken gewidmete Schrift gibt eine übersichtliche 
Zusammenstellung sämtlicher Gesetze, Verordnungen und 
Ausführungsbestimmungen, die sich auf den Lande! und die 
Beschlagnahme ausländischer Wertpapiere beziehen, und bringt zur 
Ergänzung die Vorschriften über die Ausfuhr deutscher Effekten ins 
Ausland. Bei jedem Gesetz gelangt ein Verzeichnis der für es in 
Frage kommenden Wertpapiere sowie ein Muster der amtlichen An 
meldeformulare zum Albdruck. Das Buch wird besonders für Anwälte, 
Notare, Bankgeschäfte, Gesellschaften, Behörden und Kapitalisten 
um so unentbehrlicher sein, als bisher keinerlei sachgemäße zusammen 
fassende Darstellung des unssangreichen und weitverzweigten Materials 
vorhanden ist. 
Zu beziehen durch den Buchhandel und direkt vom Verlage
	        
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