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Franckesche Stiftungen zu Halle.
von dem Pastor August Hermann Fraucke zu Glauchau vor Halle
(t 1797) nach dem Grundsätze des Psalmisten: „Unsere Hülfe steht
im Namen des Herrn, der Himmel und Erde gemacht hat", begonnen
und theilweise von Andern fortgesetzt. Dieselben bestehen zur Zeit aus
neun Schulen: dem Pädagogium, der lateinischen Hauptschule der
Real-Schule, der Bürger-, der Parallel-, der höheren Tochter-' der
Bürgertöchtcr-Schule, der Knaben-, der Mädchen-Freischule, und aus
drei Erziehungs-Anstalten: dem Waisenhause, dem Pensionat des Pä
dagogiums und der für die lateinische Hauptschule und die Real-Schule
gemeinsam bestehenden Pensions-Anstalt. Die Frank eschen Stiftungen
haben ein Vermögen von 138,000 Thlr. Kapitalien und beziehen von
Grund-Eigenthum jährlich an 15,000 Thlr.; andere Einnahme-Quellen
sind die mit der Anstalt verbundene Apotheke, Buchhandlung, Er
ziehungs-Anstalten, Pensionate rc. Die zur Anstalt gehörigen Gebäude
haben einen Werth von mehr als 300,000 Thlr. und es wohnen in
ihnen an 700 Personen. Bei der lateinischen Hauptschule das Diecksche
9egat von 4000 Thlr. zu Universitäts-Stipendien, und die vom Rektor
Jänichen 1711 gegründete Wittwenkaffe, zur Zeit mit einem Ver
mögen von 14,000 Thlr. S. Waisenhaus zu Halle, Eaufteinsche
Bibel-Anstalt rc.
Franksche Stiftung zu Potsdam
Der Hof-Apotheker Joh. Ferd. Frank (+ 1830) vermachte zur Stif
tung vou Sonntags-Schulen 7700 Thlr. Das Kapital vergrößerte
sich in der Folge und da die Sonntags-Schulen sich in Potsdam nicht
bewährten, so legte man eine Anstalt für sittlich v erw a hrlo se te
Kinder an, zu welcher die Stadtverordnete« aus Kommunal-Mitteln
2000 Thlr. bewilligten. — Im Laufe der Zeit vergrößerte sich der
Fonds durch allerlei Zuwendungen und 1842 betrug er 24,000 Thlr.;
die Anstalt erhielt ein Statut und die beschränkten Korporations-Rechte!
Nach dem Statute ist der Zweck der Anstalt 1) Aufnahme und Er
ziehung von Vater- oder mutterlosen Waisen oder auch solchen Kindern,
deren Eltern zwar noch am Leben, die aber wegen längerer und ge-'
fährlicher Krankheit, oder wegen Versunkenheit in grobe Laster, oder
als Verhaftete ganz ungeeignet sind, den Zweck der Erziehung'ihrer
Kinder zu erreichen; 2) Aufuahmc jugendlicher Verbrecher unter 14
fahren zur Korrektion. Die Stiftung wird von einem besonderen Ku
ratorium unter dem Vorsitz beb Oberbürgermeisters verwaltet. Einen
weiteren Zuwachs erhielt das Vermögen derselben im Jahre 1841
durch ein Lermachtillß vo,i 2000 Thlr. der Rentier Richterschcn
Eheleute. 3m 3a ire (>2 betrug bei einem Kapitalstock von 31,000
Thlr. die eigene Einnahme der Anstalt etwa 1900 Thlr., die Ausgabe
3500 Thlr., so daß es eines Kommunal-Zuschuffes von 1400 Thlr.
bedurfte. Die Zahl ia Zöglinge betrug 47, welche in 3 Sitten-
Klaffen getheilt warn,.