Contents: Preußisches Landbuch

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Franckesche Stiftungen zu Halle. 
von dem Pastor August Hermann Fraucke zu Glauchau vor Halle 
(t 1797) nach dem Grundsätze des Psalmisten: „Unsere Hülfe steht 
im Namen des Herrn, der Himmel und Erde gemacht hat", begonnen 
und theilweise von Andern fortgesetzt. Dieselben bestehen zur Zeit aus 
neun Schulen: dem Pädagogium, der lateinischen Hauptschule der 
Real-Schule, der Bürger-, der Parallel-, der höheren Tochter-' der 
Bürgertöchtcr-Schule, der Knaben-, der Mädchen-Freischule, und aus 
drei Erziehungs-Anstalten: dem Waisenhause, dem Pensionat des Pä 
dagogiums und der für die lateinische Hauptschule und die Real-Schule 
gemeinsam bestehenden Pensions-Anstalt. Die Frank eschen Stiftungen 
haben ein Vermögen von 138,000 Thlr. Kapitalien und beziehen von 
Grund-Eigenthum jährlich an 15,000 Thlr.; andere Einnahme-Quellen 
sind die mit der Anstalt verbundene Apotheke, Buchhandlung, Er 
ziehungs-Anstalten, Pensionate rc. Die zur Anstalt gehörigen Gebäude 
haben einen Werth von mehr als 300,000 Thlr. und es wohnen in 
ihnen an 700 Personen. Bei der lateinischen Hauptschule das Diecksche 
9egat von 4000 Thlr. zu Universitäts-Stipendien, und die vom Rektor 
Jänichen 1711 gegründete Wittwenkaffe, zur Zeit mit einem Ver 
mögen von 14,000 Thlr. S. Waisenhaus zu Halle, Eaufteinsche 
Bibel-Anstalt rc. 
Franksche Stiftung zu Potsdam 
Der Hof-Apotheker Joh. Ferd. Frank (+ 1830) vermachte zur Stif 
tung vou Sonntags-Schulen 7700 Thlr. Das Kapital vergrößerte 
sich in der Folge und da die Sonntags-Schulen sich in Potsdam nicht 
bewährten, so legte man eine Anstalt für sittlich v erw a hrlo se te 
Kinder an, zu welcher die Stadtverordnete« aus Kommunal-Mitteln 
2000 Thlr. bewilligten. — Im Laufe der Zeit vergrößerte sich der 
Fonds durch allerlei Zuwendungen und 1842 betrug er 24,000 Thlr.; 
die Anstalt erhielt ein Statut und die beschränkten Korporations-Rechte! 
Nach dem Statute ist der Zweck der Anstalt 1) Aufnahme und Er 
ziehung von Vater- oder mutterlosen Waisen oder auch solchen Kindern, 
deren Eltern zwar noch am Leben, die aber wegen längerer und ge-' 
fährlicher Krankheit, oder wegen Versunkenheit in grobe Laster, oder 
als Verhaftete ganz ungeeignet sind, den Zweck der Erziehung'ihrer 
Kinder zu erreichen; 2) Aufuahmc jugendlicher Verbrecher unter 14 
fahren zur Korrektion. Die Stiftung wird von einem besonderen Ku 
ratorium unter dem Vorsitz beb Oberbürgermeisters verwaltet. Einen 
weiteren Zuwachs erhielt das Vermögen derselben im Jahre 1841 
durch ein Lermachtillß vo,i 2000 Thlr. der Rentier Richterschcn 
Eheleute. 3m 3a ire (>2 betrug bei einem Kapitalstock von 31,000 
Thlr. die eigene Einnahme der Anstalt etwa 1900 Thlr., die Ausgabe 
3500 Thlr., so daß es eines Kommunal-Zuschuffes von 1400 Thlr. 
bedurfte. Die Zahl ia Zöglinge betrug 47, welche in 3 Sitten- 
Klaffen getheilt warn,.
	        
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