185
zur Verbesserung der Besoldungen der Kirchen- und Schul-Officiantcn
dienen sollten; 1000 Thlr. zur sofortigen Verwendung behufs Anschaffung
von Scigcrschalkn; 2000 Thlr., deren Zinsen den vier Mitgliedern
des ev. luth. Ministerii zu gute kommen sollen; 3000 Thlr.,
deren Zinsen für die Lehrer des Lyceums mit Einschluß des Kantors und
Organisten verwendet werden sollen; 500 Thlr. für die Prediger-Wittwen;
500 Thlr. für die Schullehrer-Wittwen; 3) 8000 Thlr resp.
1450 Thlr., deren Zinsen den zum dortigen Kirchen-System gehörigen
deutschen Schulen der Stadt, Vorstadt und der Kämmcrcidörfer Gruñan,
Kunersdorf, Stranpitz, Hartau und Schwarzbach zu gute kommen
sollten; rin Theil der Zinsen war zu Schuhen, Strümpfen und der
nothdürftigsten Kleidung armer Kinder bestimmt. Der Schule in
Södrich wurden in gleicher Weise 250 Thlr. ausgesetzt; 4) für arme
Schulkinder kath. Konfession 500 Thlr. zum Genusse des freien Unterrichts
; 5) 2000 Thlr. für unbemittelte Studircnde zu Stipendien
à 25—30 Thlr.; 6) 1000 Thlr., deren Zinsen zur Ausstattung tugendhafter
Mädchen zu verwenden sind; 7) 500 Thlr., deren Zinsen
an arme oder unverschuldet verarmte, aber geschickte Künstler und
Handwerker zur Unterstützung in ihrem Gewerbe; ebenso 500 Thlr.,
deren Zinsen an verarmte Personen aus dem Kaufmannsstande, 1000
Thlr., deren Zinsen für arme Lehrburschen zu den Kosten ihrer Aufnahme
verwendet werden sollten und 2500 Thlr. für die Industrie-Schule;
8) 500 Thlr. deren Zinsen für Arme, sowohl Erwachsene als
Kinder, die jedoch keine Schulkinder sein dürfen, zur Bekleidung verwendet
werden sollten; 800 Thlr. für verschämte Arme; 1000'Thlr.
zur Anlegung eines besonderen Magazins von Spinn-Materialien
für Arme, die noch arbeiten können; 500 Thlr. für Erwachsene und
Kinder zur Aufnahme in das Armenhaus (Eintrittsgeld); 0000 Thlr.
wurden der Stadt-Armen-Anstalt vermacht; 0) die beiden Hospitäler
zum heiligen Geist erhielten 500 Thlr. Mit Hülfe dieser Mittel besteht
A. die Franzsche Stiftung unter einem aus fünf Personen bestehenden
Kuratorium und unter unniittelbarer Aufsicht der Regierung.
Das Vermögen dieser Stiftung belief sich Ende 1862 auf 34,500 Thlr.
und die mit 1350 Thlr. eingehenden Zinsen werden im Sinne der Bestimmungen
der Erblasserin verwendet. K. Die Franzsche Mädchcn-Jndustrie-şchnlc,
in welcher etwa 45 Mädchen unentgeltlichen Unterricht
in weiblichen Handarbeiten erhielten. Schülerinnen, welche bereits
eine bestimmte Fertigkeit in ihren Arbeiten erlangt haben, erhalten von
ihren der Anstalt gelieferten Arbeiten j des Arbeitslohns, - verbleibt
der Schulkape a Zuschuß für beschaffte Arbeits-Materialien. Vermögen
hatte das institut un Jahre 1862 in Grundstücken 2200, in
Kapital 3615 Thlr. U Das Franzsche Kranken-Jnstitut. Es wird
von einem in 4 peisonen bestehenden Kuratorium unter Aufsicht der
Regierung verwaltet und besitzt (1862) ein Vermögen von 25,000 Thlr.,
dessen Zinseir theils zur Erbauung eines Krankenhauses angesammelt,
theils zur unentgeltlichen ärztlichen Behandlung verschämter armer Kranken
in ihren Behausungen verwendet werden. '