Full text : Preußisches Landbuch

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zur  Verbesserung  der  Besoldungen  der  Kirchen-  und  Schul-Officiantcn
dienen  sollten;  1000  Thlr.  zur  sofortigen  Verwendung  behufs  Anschaffung ­
  von  Scigcrschalkn;  2000  Thlr.,  deren  Zinsen  den  vier  Mitgliedern ­
  des  ev.  luth.  Ministerii  zu  gute  kommen  sollen;  3000  Thlr.,
deren  Zinsen  für  die  Lehrer  des  Lyceums  mit  Einschluß  des  Kantors  und
Organisten  verwendet  werden  sollen;  500  Thlr.  für  die  Prediger-Wittwen; ­
  500  Thlr.  für  die  Schullehrer-Wittwen;  3)  8000  Thlr  resp.
1450  Thlr.,  deren  Zinsen  den  zum  dortigen  Kirchen-System  gehörigen
deutschen  Schulen  der  Stadt,  Vorstadt  und  der  Kämmcrcidörfer  Gruñan, ­
  Kunersdorf,  Stranpitz,  Hartau  und  Schwarzbach  zu  gute  kommen
sollten;  rin  Theil  der  Zinsen  war  zu  Schuhen,  Strümpfen  und  der
nothdürftigsten  Kleidung  armer  Kinder  bestimmt.  Der  Schule  in
Södrich  wurden  in  gleicher  Weise  250  Thlr.  ausgesetzt;  4)  für  arme
Schulkinder  kath.  Konfession  500  Thlr.  zum  Genusse  des  freien  Unterrichts ­
  ;  5)  2000  Thlr.  für  unbemittelte  Studircnde  zu  Stipendien
à  25—30  Thlr.;  6)  1000  Thlr.,  deren  Zinsen  zur  Ausstattung  tugendhafter ­
  Mädchen  zu  verwenden  sind;  7)  500  Thlr.,  deren  Zinsen
an  arme  oder  unverschuldet  verarmte,  aber  geschickte  Künstler  und
Handwerker  zur  Unterstützung  in  ihrem  Gewerbe;  ebenso  500  Thlr.,
deren  Zinsen  an  verarmte  Personen  aus  dem  Kaufmannsstande,  1000
Thlr.,  deren  Zinsen  für  arme  Lehrburschen  zu  den  Kosten  ihrer  Aufnahme ­
  verwendet  werden  sollten  und  2500  Thlr.  für  die  Industrie-Schule;
  8)  500  Thlr.  deren  Zinsen  für  Arme,  sowohl  Erwachsene  als
Kinder,  die  jedoch  keine  Schulkinder  sein  dürfen,  zur  Bekleidung  verwendet ­
  werden  sollten;  800  Thlr.  für  verschämte  Arme;  1000'Thlr.
zur  Anlegung  eines  besonderen  Magazins  von  Spinn-Materialien
für  Arme,  die  noch  arbeiten  können;  500  Thlr.  für  Erwachsene  und
Kinder  zur  Aufnahme  in  das  Armenhaus  (Eintrittsgeld);  0000  Thlr.
wurden  der  Stadt-Armen-Anstalt  vermacht;  0)  die  beiden  Hospitäler
zum  heiligen  Geist  erhielten  500  Thlr.  Mit  Hülfe  dieser  Mittel  besteht ­
  A.  die  Franzsche  Stiftung  unter  einem  aus  fünf  Personen  bestehenden ­
  Kuratorium  und  unter  unniittelbarer  Aufsicht  der  Regierung.
Das  Vermögen  dieser  Stiftung  belief  sich  Ende  1862  auf  34,500  Thlr.
und  die  mit  1350  Thlr.  eingehenden  Zinsen  werden  im  Sinne  der  Bestimmungen ­
  der  Erblasserin  verwendet.  K.  Die  Franzsche  Mädchcn-Jndustrie-şchnlc,
  in  welcher  etwa  45  Mädchen  unentgeltlichen  Unterricht ­
  in  weiblichen  Handarbeiten  erhielten.  Schülerinnen,  welche  bereits
eine  bestimmte  Fertigkeit  in  ihren  Arbeiten  erlangt  haben,  erhalten  von
ihren  der  Anstalt  gelieferten  Arbeiten  j  des  Arbeitslohns,  -  verbleibt
der  Schulkape  a  Zuschuß  für  beschaffte  Arbeits-Materialien.  Vermögen ­
  hatte  das  institut  un  Jahre  1862  in  Grundstücken  2200,  in
Kapital  3615  Thlr.  U  Das  Franzsche  Kranken-Jnstitut.  Es  wird
von  einem  in  4  peisonen  bestehenden  Kuratorium  unter  Aufsicht  der
Regierung  verwaltet  und  besitzt  (1862)  ein  Vermögen  von  25,000  Thlr.,
dessen  Zinseir  theils  zur  Erbauung  eines  Krankenhauses  angesammelt,
theils  zur  unentgeltlichen  ärztlichen  Behandlung  verschämter  armer  Kranken ­
  in  ihren  Behausungen  verwendet  werden.  '
            
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