Metadata: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

der Anleiheablösungsschuld und der vorgemerkten ein- 
zulösenden Auslosungsscheine zu übergeben, In diesen 
Nummernverzeichnissen sind die Nummern der mit ge- 
richtlicher Zahlungssperre belegien Stücke rot zu 
unterstreichen und die Nummern der für kraftlos er- 
klärten Stücke rot einzuklammern. Ist für ein für 
kraftlos erklärtes Stück eine Ersatzurkunde erteilt 
worden, so ist außerdem hinter die Nummer mit roter 
Tinte ein „E“ zu setzen. Jede weitere Vormerkung und 
jede Änderung oder Löschung einer Vormerkung sind 
der seien kan unverzüglich schriftlich mit- 
zuteilen, 
Hat ein wegen Bezugs einer Vorzugsrente oder in- 
folge eines Verzichts nach $ 24 des Anleiheablösungs- 
gesetzes für die Auslosung gesperrtes Auslosungsrecht, 
das eine inzwischen gezogene Nummer trägt, infolge 
Beendigung des Rentenbezugs oder infolge Widerrufs 
des Verzichts künftig an der Auslosung teilzunehmen, 
so ist es von der Kontrolle der Reichspapiere mit der 
Aufhebung der Sperre im Stamm- und Nebenbuche zu 
streichen (vgl. $ 18 Abs. 2) und durch ein neues Aus- 
losungsrecht desselben Wertabschnitts zu ersetzen, das 
eine noch nicht gezogene Nummer derselben Ausgabe 
(1 bis 30000 oder 30001 bis 60000 oder 60001 bis 
90 000) trägt. Hierzu sind zunächst die unvollständig 
gebliebenen Gruppen der betreffenden Ausgabe unter 
Auslassung der schon gezogenen Nummern aufzufüllen. 
Ist dies geschehen, so ist mit solchen Auslosungs- 
rechten eine neue Gruppe anzufangen, in der ebenfalls 
die schon gezogenen Nummern auszulassen sind. Die 
Posen Auslosungsrechte treten an die Stelle der his- 
2ricen. 
Handelt es sich hierbei um Auslosungsscheine, so 
hat die Kontrolle der Reichspapiere die bisherigen 
Scheine zu entwerten und die neuen ohne weitere Ver- 
fügung auszufertigen. Am Schlusse des Rechnungs- 
jahrs ist uns eine Nachweisung der in dieser Weise 
ersetzten Auslosungsscheine zur Erteilung der Ver- 
Nichtungsanweisung einzureichen. 
Anleiherepht 
HN
	        
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