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für das Zarentum eine durchaus geradlinige Folgerung aus dem Gegräge
dieles Staatswejens. Und es ijt für den Slawen überaus be:
zeichnend, da neben das revolutionär-nihiliftilHe Schrifttum [ih eine
Theorie der offiziellen Theokratie ftellte. Nidht nur die Katiow, Pobedonoszew,
Leontjew, audy Dofjtojewiti und Solowjew rechtfertigte den
‚äjaropapijtijden Nimbus um den gekrönten TIyrannen. Die Stüßen
ber Geheimpolizei, der Ochrana, ftammten aus dem Verbredhertum
felber. Ya, man wußte, wie der Fall Ajew dem [taunenden Europa grell
zeigte, in dem Syftem von Spigeln und Agents Provocateurs nie genau,
wofür der einzelne num wirflid) eintrat, für Die Autofratie oder die
Revolution. m Grunde war der Zujtand naturgemäß. Denn diefer
Staat war eben felber feinem Urgepräge nad) revolutionär, er lebte
fo lange von der Revolution, bis er an ihr zugrunde ging, um in ihr
wieder aufzuerftehen. Aug im BollHewismus ft die Durdhdringung
von Volk und Staat nur Faljjade, Hinter der [ih der alte volisfremde
Defpotismus verbirgt, der feit einem Yahrtaufend das oftllawilcdhe Schidjal
ilt.
Aud der Weg, der das Zarentum von der Bauernbefreiung im
Xahre 1863 zur Agrarreform von Stolypin-Kriwofjdhein nad) dem Ruf»
{ii Yapanifchen Kriege führte, war ein Weg in den Abgrund, der mit
offenen Augen befdhritten wurde. Die Bauernbefreiung war in jeder
Hinficht eine halbe Makregel. Einmal wurde [ie entgegen allen [awoobhilen
BejhHönigungen von demfelben Adel fabotiert, der in [id die Lommuniftilde
Reue entdedte, wie fie uns heifpielsweife in Toljtois „Aufzritehung“
plaitild vor Augen tritt. Au Turgenjews „Neuland“ ijt
für den Vorgang fehr Iehrreid. Dann aber waren die Loskaufquoten,
die dem Bauern auferlegt wurden, Höher, als er fie tragen Ionnte, und
itürzten ihn in Ver]dhuldung und Elend. Daneben aber blieb die kommuniftifle
Dorfverfallung des Mir, des Gemeindelandes, bejtehen. Durd
bie halbe Befreiung wurden im kommunijtifden Bauerntum die indi-»idualiftijdh-Iapitaliftilden
Regungen wadhgerufen, die ebenfalls die Fundamente
des Staatswefens erfhüttern mußten. Nah dem Nullijch-Xapanijdhen
Kriege nahm die Kberalifierende Regierung Witte die Agrarreform
tatfräftig in die Hand und begann mit der AYufteilung des
[ändliHen Gemeineigentums. Zugleid aber gewann der Panjlawismus
:zin neues agitatorijdes Werkzeug. Er eroberte den grokrufliidhen
Bauern für feine imperialijtijgen Pläne, indem er ihm in den frembditämmigen
Randgebieten, wie im Baltikum, und in den neu zu erobernden
Ländern des MWefjtens Landeigentum verfprad). Es erwacdte das,
was der öfterreichi/he Sozialdemoirat Leuthner den rujjifihen Boliksimperialismus
nennt: der unerfättlige Expanfjivdrang des rullijdhen
Staates follte in den Injtinkten jeiner ländlihen Iräger — 85 Prozent
der Bevölkerung leben in Rukland von der Landwirtjdhaft — Dver-