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itämmiger Großgrundbefiker, die andere Hälfte Eigentum der bäuer-
liden Tettijden und eftnijHen Landbevölferung. Beim bäuerliHen Be-
ji überwog die landwirtfdhaftlidH ausgenußte Fläche; zum GroHgrund-
beliß gehörten ausgedehnte Waldungen. Neben dem privaten Grund»
beliß gab es in den Provinzen Kurland und Livland zahlreide Staats-
domänen; in Kurland 200 (20% der gejamten Bodenfläche), In
Zivland 132 (14% der gefamten Bodenfläche).
Der Großgrundbelig war in den Provinzen Livland, Eitland und
Rurland und gefondert auf der Injel Defel Körperidhaftlich organifiert.
Den „Ritter- und Landjhaften‘“ war aber von ihren einjtigen Rechten
als anerlannte ‚Landesvertretungen‘“ nicht viel mehr übrig geblieben,
als din Befchlukrecht über Steuern im Landesinterejfe, die als Grund:
jiteuer umgelegt und erhoben wurden. Die lettijden und eltni[den
Bauerngemeinden, denen fowohl die befigliden Bauernwirte wie die
Qandarbeiter und fonftige Landbewohner angehörten, Hatten ihre eigene
Selbjtverwaltung und Gemeinde-Geridhtsbarkeit. Die Provinzen waren
in Landkreife und dieje in Kirchfpiele geteilt; jedes Kirchjpiel bejtanb
aus einer Anzahl zugehöriger- Landgemeinden und Rittergüter,
Aukerhalb der Selbjtverwaltung und Vertretung des flachen Lan-
des jtanden die Städte, die au) unter [id feinen förper[daftlidhen
Zufammenhang hatten. . Dieje Städte [ind deutide Gründungen”) und
waren die Mittelpunkte deutfder Kultur. Ihre Bürger waren früher
aus{lieblid Deutjde und nur zur BVBerridhtung primitiver Dienftlei-
itungen hielten fid in ihrem Bereid) eine geringe Anzahl Leiten und
Eiten auf. Das war natürlich, denn eine jtädtijdhe Kultur Hatten die
Borfahren der Letten und Elten noch nicht hefejfen, als die Deutjhen
ins Land kamen und ihre Städte gründeten. Die Iulturelle deutjdhe
Überlegenheit, die in den Städten lag, Iäkt au allein eine ausreidende
ErfNärung dafür finden, wie es durdy die Jahrhunderte möglihH war,
Ten die nationale deutihe Minderheit fiH als führend behaupten
onnte,
Erjt das Zeitalter der Majdhine, der Freizügigieit und der Ge
werbefreiheit hat im Bbaltijden Leben und befonders in den Städten
Veränderungen hervorgerufen, die auf die Stellung der deut|hjtämmi-
gen bisherigen fozialen Oberfdhiht nidht ohne Wirkung bleiben onnten.
Das freie Spiel der Kräfte führte zu einem [Hrnellen WahHstum der
Städte, denen vom Lande eine neue lettijdHe und eftniide Bevölkerung
zujtrömte. Bald begann der nationale Kampf um die Herrihaft in
den Stadtparlamenten, für dejfen leiden[Haftlide Führung die natio-
nale BVerhekungspolitik der rulliihen Reidhsregierung den Boden be-
—_*) Nur Revals erjte Anfänge ftammen aus einer Iurzen Epifode dänildher
Macdhtausdehnung.