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Der Sibirier.
Der Sibirier hat fidH zu einem befonderen rufjijchen MienfdHen|Hlag
Herausgebildet, Seinen Charakter hat er durd) die eigenartige ZU-
lammenjeßung der Eingewanderten erhalten, jowie audy durch Blut-
mildhung mit Eingeborenen,
Ein Schlaglidht auf diefes wilde Land wirft die Art der Eroberung.
Sie begann dur den Kofaken Yermak, der gegen Ende des 16. Yahr-
underts als AUnführer einer KMNeinen Schar im AYuftrage der Kauf-
mannsfamilie Stroganow ins Land eindrang, und feine Eroberung,
die er mit eigenen Mitteln nicht behaupten Konnte, nachher dem Zuren
Xohann dem Graujamen als Gejdent anbot.
Es handelte [ih zunäcit um weitlide Teile des jehtigen Sibirien.
Später ijt das ganze große Gebiet jtetig fortihreitend durch unter-
nehmungsluftige Leute weiterbejeßt worden. Sind doch noch in den
50er NYahren des 19. Jahrhunderts im Amurgebiet von einem rujli-
iden Offizier mit einer Handvoll Soldaten gegen den Willen der
mujfijden Regierung Eroberungen gemadt worden! Wahrlid, dem
Lande Hat ein Cooper gefehlt, der uns durch feine Lederjtrumpf-
erzählungen das Bild der amerikaniiden Wildnis jeinerzeit belebt Hat.
Den Pionieren der fibirijdHen Kolonifation folgten Kofaken, die
bejonders in den Grenzgebieten angefiedelt wurden. Es wurde ihnen
reichlig Land zugeteilt (durdjAHnittlih 30ha pro Kopf; die Bauer.
folonijten bekamen urjprünglid 12—15 ha, fpäter nody weniger).
MWirtjhaftliH haben jidh die Kofaken night bewährt; fie find Iries
gerifjd tüchtig, aber faul. Idr Stolz ijt, möglichjt viel Pferde 3zu
jigen, um fi damit von den Stammesgenofjen abzuheben.
Schon 1653 Hat die ruffijde Regierung begonnen, die ihr unbeque-
men Elemente nad) Sibirien zu deportieren. Dieje Berbannten haben eine
bedeutungsvolle Wirkung auf die Bildung des [ibirijden Volkes ausgeübt.
Die Berbannten. laffen fid in drei Hauptkfafjen einteilen *) :
L. Zwangsiträflinge (KXator[hniki),
2, Straffoloniften (Pofjelenzy),
3. Siylnyje, einfad) Berbannte.
Dazu Können die freiwillig mitziehenden Angehörigen gerechnet
werden, meijt Frauen und Kinder.
Die Berihicten der erften zwei Klajjen find Verbrecher, die lebens:
(änglidy in Sibirien bleiben müljen; jene, welde der dritten Klalle
angehören, fönnen meift nad) Ablauf ihrer Strafzeit in die Heimat
zurüdfehren. Zu den Verichicten der dritten Klalle gehören:
L. Vagabunden,
2, Berfonen, welde dur richterlidhes Urteil verbannt werden,
». Berfonen, welde vom Gemeindeältelten verbannt werden.
k) Bennan. Stbirien.