Full text: Die wirtschaftliche Zukunft des Ostens

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jalierungen Deutjdher fortzufahren; das hat im Lauf der Zeit nicht 
menig dazu beigetragen, aud) bei den Deutjden im Ofjften das Gefühl 
der Zujammengehörigieit mit den Volisgenojfjen im Mutterlande zu 
[(odern. Borübergehend brachte wohl der Krieg eine neue Annäherung 
als die deutjden Heere als umjubelte Befreier bis zur Narowa und 
bis zum Kaufajus vordrangen; eine wacdjende Enttäujdhung der Ojt- 
(anddeutjdHen folgte aber bald, als fie das verhängnisvolle Ungejdhid 
der Militärverwaltung und der deutidhen politijden Leitung an ji 
erfahren mußten. Die überhaftete Räumung der bejekten Gebiete und 
die oft erlebte Art der Preisgabe an eine neue Schredensherr{dhaft 
hat die Enttäujdhung über die reihsdeutidhen Bolisgenofjen dann nod) 
vertieft. 
Die Kulturgemeinjdhaft eines Volistums bleibt für die Deutidhen 
im Often mit ihren Bolksgenoffen im Reid) natürlid) beftehen, Tonft 
trennt jie aber von Ddiefen ebenfoviel wie die Deutidhamerifaner oder 
ie deuten Schweizer. 
Die Oltlanddeutfdhen haben ihre eigene Vergangenheit und Ent- 
widlung. Sie zerfallen nad) ihren Wohnliken, nach ihrer Art und Ge- 
‚Hichte in mehrere Gruppen, die fihH deutlid) genug voneinander unter- 
"Heiden. 
Bon diejen Deutidhen im Ojten find die Balten die einzigen, 
die — einjt Herren ihres Landes — einen PlaK in der europäijden 
Sefjdhidhte haben. In anderem Zujammenhang ijt über ihre Geldhichte 
jdon einiges gejagt worden, was hier nicht wiederholt zu werben 
braucht. Un Zahl gering (vor dem Kriege nicht mehr als 180000, 
d. 5. etwa 1/,4 der Deutjdhen im früheren Rukland) ftanden die Balten 
fulturell, und was ihren politijden Einfluß anlangte, an der eriten 
Stelle unter ihren VBolisgenoflen im Olten. 
Die oloniale deutide Eroberung Alt-Livlands vor fieben Yahr- 
hunderten hat dort im Lauf der Zeit einen bejonderen baltijdh-deut]hen 
Boltsjtamm entitehen Iaffen, der fidH aud nad dem Zujammenbruch 
jeiner [taatliden Selbitändigieit — um die Mitte des 16. IJahrhun- 
deris — unter wecdhjelnder fremder Oberhoheit autonome Rechte und 
bie innerpolitijlde Führung im Lande zu wahren verftand. Als Livs 
land und Ejtland im Jahre 1710 und Kurland im Jahre 1795 mit 
dem rullijiden Imperium vereinigt wurden, wurde diejen Ländern 
zine autonome Selbjtverwaltung nad) eigenem Landesrecht feierlich 
zugeftanden. Die politilden Körper[hHaften jener Zeit, mit denen Ruk- 
[and die Kapitulationen über die Gefjcdhide diejer Länder [Hlok, waren 
deutfch; die Koloniale deutjdhe Oberfhicht allein war politijdH organi- 
jiert und vertrat nidt nur fi Jelbjt, fondern das ganze Land. So 
wurde au zur Zeit rullilder Herridhaft der deutidHe Kulturcharakter
	        
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