Alles in allem glauben wir, daß die Entwicklung des Verdienstes
der Bergarbeiter sich in einer Weise vollzogen hat und weiter vollzieht,
die den gestiegenen Lebensunkosten, soweit die Verschiedenheit der Ver
hältnisse der Zechen es ermöglicht, Rechnung trägt und daß, wenn
zurzeit die Ernährungsschwierigkeiten drückend empfunden werden, da-
fiir nicht sowohl der Stand der Löhne der Grund ist, als solche Um
stände, die durch die Maßnahmen unserer Feinde bedingt sind. ■
Den in der Eingabe geäußerten Wunsch, daß die Kinderzulage
im Lohnbuch besonders aufgeführt werde, sind wir gern bereit, an
die Verbandszechen, die dies bisher noch nicht getan haben sollten,
empfehlend weiterzugeben. Im übrigen halten wir die Mitberücksich
tigung der Kinderzulage bei Berechnung des Durchschnittslohnes für
sachlich richtig, um so mehr, als sie auch bei den Beiträgen für die
Knappschafts - Berüfsgenossenschast und den Knappschaftsverein zum
Vorteil der Arbeiter in den Lohn eingerechnet wird. Innerhalb des
Durchschnittslohnes bildet die seit März d. I. gewährte Kinderzulage
gerade für diejenigen Familien, die durch die Verteuerung der Lebens
haltung am meisten betroffen werden, einen gewissen Ausgleich.
Was die beantragte Früherlegung der Lohn- und Abschlagstage
anlangt, so handelt es sich hierbei um eine Frage, die von den Zechen
verwaltungen schon wiederholt aufs eingehendste erwogen worden ist.
In keinem anderen Berufe des gewerblichen Lebens ist aber die Frage
der Lohnbewegung so schwierig und verwickelt, wie im Bergwerks
betriebe. Die Arbeitsleistung der unter Tage beschäftigten Kamerad
schaften setzt sich zumeist aus einer Reihe besonders bezahlter Einzel-
leistungen zusammen, die erst am Ende eines jeden Monats festgestellt
werden können und die die Grundlage zur Errechnung der Brutto
lohnsumme gibt. Diese muß dann nach Maßgabe der Zahl der von
jedem Kameradschaftsmitgliede verfahrenen Schichten und unter Ab
rechnung der Beträge für Sprengstoffe usw. auf den einzelnen Mann
umgelegt werden. Außerdem müssen sämtliche Lohnberechnungen durch
die Bureaubeamten nachgeprüft, auch die für die soziale Versicherung,
für gelieferte Kohlen, Lebensmittel usw. vorzunehmenden Abzüge ver
rechnet und endlich die gesamten einzelnen Lohnnachweisungen zu-
sammenzestellt werden. So erklärt es sich, daß bei der sehr erheb
lichen Arbeiterzahl auf den hiesigen Zechen längere Zeit bis zur end
gültigen Feststellung der dem einzelnen Arbeiter zu zahlenden Lohn-
summe vergeht.
Eine Abkürzung der für die Lohnberechnung erforderlichen Zeit
wäre nur durch eine wesentliche Vermehrung der Beamten zu er
reichen, die gegenwärtig aber unmöglich ist. Im übrigen darf nicht
unberücksichtigt bleiben, daß durch die auf den Zechen allgemein statt
findenden Abschlagszahlungen tatsächlich die Lohnzahlung eine 14tägige
ist. Hinsichtlich der neu in den Bergbau eintretenden und der aus
dem Heeresdienst zur Arbeit zurückkehrenden Bergleute sind die
Zechenverwaltungen, wie sie dies bereits im Juni v. I. auf eine An