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jen Erlak eines Dekrets über den Landbefjik, das von aller»
zrößter Bedeutung ijt. Diejes Dekret Hob das Eigentumsredt
der Gutsbefiger am Lande ohne jeglides Entgelt auf und be
timnmte, daß die Güter der Gutsbefiker, wie die Ländereien der Klölter,
Rirden und des Apanagerejfjorts mit dem gejamten toten und lebenden
Xnventar in die Verwaltung von Gemeinde-Landkomitees und Kreis:
iowjets der Bauern-Deputierten überzugehen Hätten, „bis zur Ein-
herufung der Konfjtituierenden VBerjammlung“. Als RidHtHnur
bis zur Berwirklidhung der Agrarreform durd) die Konftituierende Ber-
(sammlung follte eine Bauerninfjtruktion (Nakas) gelten, die im
Auguit desjelben Jahres auf Grund von 242 Srtlidhen Bauerninftruk-
Honen veröffentlidht worden war. Diefer „Nakas‘“ beginnt mit folgen-
den Worten:
„Die Landfrage kann in ihrem ganzen Umfange nur von einer vom
ganzen Bolke befdhidten Konftituterenden Berjammlung ent{dhieden
werden. Die gerechtefte Löfung der Landfrage müßte in folgendem beitehen:
l. Das private Eigentumsredht am Lande wird für immer
aufgehoben; das Land kann nidt verkauft, nicht verpacdhtet oder ver»
pfändet oder auf irgendeine andere Weije veräukert werden. Das ge
jamte Land, mag es dem Staate, der Domänenverwaltung, dem Apanagen»
relfort, Klöltern, Kirchen, zu Majoraten, privaten Beligern, GemeinfdHaften,
Bauerngenteinden ufw. gehören, wird ohne Entihäbigung enteignet, als
Eigentum des gejamten Boltes erklärt und allen denen, die es bearbeiten,
zur Nugung übergeben... . .“
Sn derfelben Sikgung des Kongrefjjes wurde die Todesitrafe
abgelhafft. Dieje war zwar fhon von der Provifjorijhen Regie
sung aufgehoben worden, jedodj von Kerenjki am 26. Juni in be[Hränt-
tem Umfange für befonders fhwere Vergehen an der Front wieder
singeführt worden.
Am 9. November wurden Regeln über die Sch liekung von
Zeitungen, die gegen die „Arbeiter- und Bauernregierung“ [Hrieben,
erlaffen, d. h. die Prejfefreiheit aufgehoben*). Dank diejen
Regeln und weiteren mit der Zeit erlafjenen Bejtimmungen wurde all-
mählicd die gefamte nicdhtbolfdhewijtijhe Preije vernichtet. Am 11. Novem-
ber führte ein Dekret des Sowjets der VBulistommijjare den adt-
tündigen Arbeitstag ein. Am 16. November verfügte der Sowjet
der Bolistommijfare die Gründung von Gemeinde-Landkomitees
zur Berwirfligung des Überganges des Landes an das Bolk und fekte
hbelondere Landiommiffare ein. Am 21. November folgte ein wei-
*) Der Bolihewilt Gotidhbarg fagt in dem von der Sowjetregierung
herausgegebenen Buche „Ein Yahr proletarijde Diktatur“ in einem „Die
GejeHgebung während eines Jahres der Revolution“ überfdhrtebenen Aufjage:
Die Zeitungen in den Händen der Bourgevifte feten nicht meniqer gefährlich
als Bomben und Maicinenaewehre.