Full text: Die wirtschaftliche Zukunft des Ostens

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jen Erlak eines Dekrets über den Landbefjik, das von aller» 
zrößter Bedeutung ijt. Diejes Dekret Hob das Eigentumsredt 
der Gutsbefiger am Lande ohne jeglides Entgelt auf und be 
timnmte, daß die Güter der Gutsbefiker, wie die Ländereien der Klölter, 
Rirden und des Apanagerejfjorts mit dem gejamten toten und lebenden 
Xnventar in die Verwaltung von Gemeinde-Landkomitees und Kreis: 
iowjets der Bauern-Deputierten überzugehen Hätten, „bis zur Ein- 
herufung der Konfjtituierenden VBerjammlung“. Als RidHtHnur 
bis zur Berwirklidhung der Agrarreform durd) die Konftituierende Ber- 
(sammlung follte eine Bauerninfjtruktion (Nakas) gelten, die im 
Auguit desjelben Jahres auf Grund von 242 Srtlidhen Bauerninftruk- 
Honen veröffentlidht worden war. Diefer „Nakas‘“ beginnt mit folgen- 
den Worten: 
„Die Landfrage kann in ihrem ganzen Umfange nur von einer vom 
ganzen Bolke befdhidten Konftituterenden Berjammlung ent{dhieden 
werden. Die gerechtefte Löfung der Landfrage müßte in folgendem beitehen: 
l. Das private Eigentumsredht am Lande wird für immer 
aufgehoben; das Land kann nidt verkauft, nicht verpacdhtet oder ver» 
pfändet oder auf irgendeine andere Weije veräukert werden. Das ge 
jamte Land, mag es dem Staate, der Domänenverwaltung, dem Apanagen» 
relfort, Klöltern, Kirchen, zu Majoraten, privaten Beligern, GemeinfdHaften, 
Bauerngenteinden ufw. gehören, wird ohne Entihäbigung enteignet, als 
Eigentum des gejamten Boltes erklärt und allen denen, die es bearbeiten, 
zur Nugung übergeben... . .“ 
Sn derfelben Sikgung des Kongrefjjes wurde die Todesitrafe 
abgelhafft. Dieje war zwar fhon von der Provifjorijhen Regie 
sung aufgehoben worden, jedodj von Kerenjki am 26. Juni in be[Hränt- 
tem Umfange für befonders fhwere Vergehen an der Front wieder 
singeführt worden. 
Am 9. November wurden Regeln über die Sch liekung von 
Zeitungen, die gegen die „Arbeiter- und Bauernregierung“ [Hrieben, 
erlaffen, d. h. die Prejfefreiheit aufgehoben*). Dank diejen 
Regeln und weiteren mit der Zeit erlafjenen Bejtimmungen wurde all- 
mählicd die gefamte nicdhtbolfdhewijtijhe Preije vernichtet. Am 11. Novem- 
ber führte ein Dekret des Sowjets der VBulistommijjare den adt- 
tündigen Arbeitstag ein. Am 16. November verfügte der Sowjet 
der Bolistommijfare die Gründung von Gemeinde-Landkomitees 
zur Berwirfligung des Überganges des Landes an das Bolk und fekte 
hbelondere Landiommiffare ein. Am 21. November folgte ein wei- 
*) Der Bolihewilt Gotidhbarg fagt in dem von der Sowjetregierung 
herausgegebenen Buche „Ein Yahr proletarijde Diktatur“ in einem „Die 
GejeHgebung während eines Jahres der Revolution“ überfdhrtebenen Aufjage: 
Die Zeitungen in den Händen der Bourgevifte feten nicht meniqer gefährlich 
als Bomben und Maicinenaewehre.
	        
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