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teres gegen die nichtboljdhewijtijde Preije geridhtetes Dekret, dur) das
diefer Prejje die Exiftenzmittel entzogen werden follten. Das Dekret
bejtimmte, daß einzig und allein der Regierung das Recht zufteht, Un-
zeigen gegen Bezahlung zu veröffentliden. Die nidtboljdhewijtijdhe
Preije wurde infolgedejjen einer ihrer wicdhtigiten Einnahmequellen be:
raubt, während der aus Staatsmitteln unterhaltenen boljchewi-
jtifden Preife ausdrüdlihH das Recht, bezahlte Anzeigen abzudruden,
gewährt wurde.
Ein Dekret vom 25. November hob alle Stände (Adel, Kauf-
mannjdhaft, Kieinbürger-, Bauernitand ujw.) auf, ferner alle Titel
(Fürit, Graf ujw.) und Zivilränge (Staatsrat und fonftige Räte) und
führte für die gejamte Bevölkerung der Sowjetrepublif die Bezeich-
nung Bürger (grashdane) ein. Am 27. November erfolgt ein Dekret,
das gegen die Spekulation gerichtet ijt und allen Spekulanten
jJofortige Verhaftung und Einkerferung in die Kronfjtädter Gefäng:
nijje droht bis zur AWburteilung durch das Kriegs-Revolutionsgericht,
Um felben Tage erfolgt das bedeutjame Dekret über die Urbeiter-
{ontrolle in allen Handels- und Indufjtrieunternehmen, fowie in
KRonfum- und Produktionsgenofjen]haften, die Lohn- oder Heimarbeit
verwenden. Laut diejem Dekret erhielten alle Arbeiter durch gewählte
Bertreter das Recht der Kontrolle und Auffidht über die Produktion,
den Kauf und Verkauf der Erzeugnijje und Rohmaterialien und die
inanzoperationen der Unternehmer. Um 28. November erfolgt die
Bereinigung des Zentralk-Ezekiutiviomitees des Sowjets der Ar-
deiter- und Soldaten: Deputierten mit dem Zentral-Ezxeku-
tivIomitee des Sowjets der Bauern-Deputierten. Durch eine Ber:
fügung vom 1. Dezember wurden die Beihilfen des Staates für Offi-
ziers- und Soldatenfamilien gleidhgeftellt. Dekrete vom 5. und 6. De-
zember — bdie nie eingehalten worden find — bejtimmten, dakz die
Sehälter der Bolkistommifjfare nidht mehr als 500 Rubel*) im
Monat für AWneinjtehende betragen dürfen, wobei auf jedes nidht arbeits-
fähige Familienmitglied ein Zujhlag von 100 Rubel im Monat ge»
zahlt wird. Um 6. Dezember er]dhien audy das bedeutfame erfte
„Defret über das Geridhtswefjen“, das alle zarijden Gerichte,
wie Die Bezirisgerichte, Appellhöfe, den Dirigierenden Senat, die
Kriegs- und Marinegeridhte, jowie die Kommerzgeridhte aufhob und
an ihre Stelle Gerichte jekte, „die aus demokratijHen Wahlen“ her.
vorgehen follten. An Stelle der Friedensridhter traten Lokalrichter,
die in ihren Erfenntnifjen und Urteilen die Gefeke der vorboljdhewi-
itijden Regierungen nur joweit befolgen durften, als diefe nicht durch die
Revolution aufgehoben waren. Als aufgehoben galten u. a. laut
*) 1 Rubel == 2,16 M. Friedenshurs.