— 48 —
Direktoren und BolksiHul-Injpektoren aufgehoben, wie die Polten der
Direktoren und Ynipektoren an den MitteljHulen und der Kuratoren
der Lehrbezirke. Ein weiteres Dekret beftimmt, daß jeglige Zahlungen
aus Staatsmitteln zum Unterhalt der KirdHen und der Geiltligkeit
zinzuftellen jind. Ein überaus wichtiges Dekret vom 5. Februar be»
itimmt die Trennung der Kirde vom Staate und der Schule
don der Kirche, jeglider Zwang in religiöfen Fragen [oll in Zukunft
jortfallen. Am 8. Februar wird die Konfiszierung des Aktien
fapitals der ehemaligen Privatbanken (die alle bereits natio-
nalifiert) verfügt. Ein Dekret vom felben Tage führt in der Sowjet-
sepublit den wefteuropäifjden neuen, gregoriani[den Stil ein,
und dur ein drittes Dekret vom felben Tage wird die gefamte
SHandelsflotte nationalifjiert. Dur Dekret vom 10. Februar
werden alle Staatsanleihen annulliert. Am 27. Februar bes
ihlieBt das Allrufjijde Zentrak-Exekutiviomitee die Organifation einer
„Roten Sozialijti[dHen Flotte“ aus Arbeitern und Bauern. Um
2, März werden die Ämter der Neligionslehrer aller Konfe]-
fionen aufgehoben und der Handel mit Goldfadhen (von 56er und
höherer Probe) verboten. Um 4. März werden alle großen Getreide:
jpeider als Staatseigentum erflärt. Am felben Tage erfolgt die
VeröffentlidHung des Grundgejekes über die Sozialijierung des
Bodens, das frühere Bejtimmungen zujammenfakt, und deffen erjter
Artikel folgendermaken lautet: „‚Yedes Eigentum an Grund und Boden,
dem Erdinnern, Gewälfern, Wäldern und den Naturkräften im Gebiete
der Ruflijden Föderativen Sowjetrepublit wird für immer aufgehoben.“
Des weiteren wird beitimmt, daß der Grund und Boden ohne jede
Ent{Hhädigung „in den Befjig des ganzen werktätigen Volkes‘ übergehe,
und das Benugungsreht am Boden nur denjenigen zujtehe, die ihn
jelbit bearbeiten. An das Dekret [Hliekt fich eine Initruktion zur
Feltitelung der Berbraucds= und Arbeitsnorm bei Benugung der Län-
dereien landwirt[Haftliden Charakters. Am 5. März erfolgt das zweite
Dekret über das Geridhtswejen, das eine Ergänzung und Erweite-
rung des erften auf diejem Gebiete erlaffjenen Defrets brachte, Be
zirfs-Volksgericdhte einführte, das Kafiationsverfahren und die
Oberfte Geridtsiontrolle tegelte und die Geridhtsgebühren und Gerichts
Folten fejtjeßte. Am 7. März erjdeint eine Verordnung über Das
Revolutionstribunal der Preife, das „für Verbredhen und
Vergehen gegen das Bolf, die durg Benugung der Preilfe verübt
werden‘ zujtändig ift. Die Urteile des Revolutionstribunals der Preile
jind endgültig, Rechtsmittel gegen diejelben [ind nicht gegeben. Am
8. März werden alle Lehranjtalten in der Sowjetrepublit dem Volis-
Eommilfariat für Bolisbildung übergeben, und am nächjten Tage die
Hofgeiltlictfeit aufgelöft. Uın 20. Mai wird das Staatsmonopol