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die Arbeitsinfpektion zum Schhuke des Lebens und der GejundhHeit aller
BPerfonen eingeführt, die [ih mit irgendwelder wirtfdhaftliden Tätig-
feit befaljen. Ein Dekret des Allrujlijdhen Zentral-Exekutiviomitees
vom 11. Kuni führt die Zwangsmobilifjation für die Rote
Arbeiter: und Bauernarmee ein — 3zweds Kampfes für das
Brot und AWbwehr der inneren und äukeren Gegenrevolution. Um
18. Suni bewilligte der Sowjet der Bolkskiommifjfare eine Million Rubel
für die Erridtung eines Denkmals für Karl Marz. Dur Dekret
vom 24, uni werden in den Dörfern „Komitees der Dorfarmut“
gebildet, zu deren Aufgaben gehören: die Verteilung von Brot, Gegen-
jtänden des tägliden Bedarfes und IandwirtjhaftlidHen Geräten und
bie Unterltükung der örtliden Verpflegungsorgane hei der Enteignung
ber Getreideüberfhüffe der Dorfwucherer und Reidhen. Um 27. Juni
werden aus dem Allruffijdhen Zentral-Exekutiviomitee der Sowjets der
Arbeiter-, Soldaten: und Bauerndeputierten die Fraktionen der Men-
[Hewilten (entipreden unjeren Mehrheitsjozialijten) und die Re dHts-
Sozialrevolutionäre, weil Jie den BoljdhHewilten gegenüber oppo-
nieren, als „‚SHelfershelfer der Gegenrevolution‘“ ausgejAloffen.
Das Dekret vom 28. Iuni, das aud) als Dekret über die „alle
gemeine Nationalifjierung‘“ bezeidhnet wird, erftredte [ih auf
beinahe alle Ynduftrieunternehmen Sowjetrußlands. GänzlidH nationali-
Jiert wurden die Bergwerfe, die Gummi-, Zellulofe- und Eifjen-
bahnunternehmen, ferner alle bedeutenderen Unternehmen in
folgenden Indujtrien: Metall, MajdHinenbau, Textil, Elei-
trotednikf, Holzbearbeitung, Tabak, Keramik, Leber,
Mühlen, Glas, Zement ujw. Bon der Nationalijierung aus-
genommen wurden allein die den Konfumgenofjenjhaften gehörenden
Unternehmen. Die Nationalifierung wurde unter anderem mit der
Notwendigkeit der Sicherung der Diktatur der ArbeiterHafje und der
Dorfarmut motiviert. Am 8. Juni wird eine SozialifjtijhHe Aka-
bemie der Wiffen|dHaften gegründet, zweds Studium des wifjjen-
Idaftliden Sozialismus und Kommunismus. Durdy ein Dekret vom
10. Suli wird jeglidges Eigentumsrtedht an Wäldern aufge-
hoben, alle Wälder mit den in ihnen befindliden Gebäuden forjt-
mirt[haftlider Bedeutung und mit dem gejamten toten und lebenden
Inventar werden ohne jegliche Entichädiqung zum Eigentum ber Repu-
5lif erklärt. 2
Um 17. Iuli tritt in Moskau der fünfte Allru[fijde Kon-
greß der Sowjets der Arbeiter-, Bauern-, Soldaten-
und Kofjaken-Deputierten zujammen, der die Konftitution (Grund:
gejeß) der Rulfijden SozialijtijHen Föderativen Sowjetrepublik an-
nimmt und das gefamte Vermögen des durch die Revolution ent-
+*bronten Zaren und feiner Familie als Eigentum der RNevublik er-