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die Arbeitsinfpektion zum Schhuke des Lebens und der GejundhHeit aller
BPerfonen eingeführt, die [ih mit irgendwelder wirtfdhaftliden Tätigfeit
befaljen. Ein Dekret des Allrujlijdhen Zentral-Exekutiviomitees
vom 11. Kuni führt die Zwangsmobilifjation für die Rote
Arbeiter: und Bauernarmee ein — 3zweds Kampfes für das
Brot und AWbwehr der inneren und äukeren Gegenrevolution. Um
18. Suni bewilligte der Sowjet der Bolkskiommifjfare eine Million Rubel
für die Erridtung eines Denkmals für Karl Marz. Dur Dekret
vom 24, uni werden in den Dörfern „Komitees der Dorfarmut“
gebildet, zu deren Aufgaben gehören: die Verteilung von Brot, Gegenjtänden
des tägliden Bedarfes und IandwirtjhaftlidHen Geräten und
bie Unterltükung der örtliden Verpflegungsorgane hei der Enteignung
ber Getreideüberfhüffe der Dorfwucherer und Reidhen. Um 27. Juni
werden aus dem Allruffijdhen Zentral-Exekutiviomitee der Sowjets der
Arbeiter-, Soldaten: und Bauerndeputierten die Fraktionen der Men-[Hewilten
(entipreden unjeren Mehrheitsjozialijten) und die Re dHts-Sozialrevolutionäre,
weil Jie den BoljdhHewilten gegenüber opponieren,
als „‚SHelfershelfer der Gegenrevolution‘“ ausgejAloffen.
Das Dekret vom 28. Iuni, das aud) als Dekret über die „alle
gemeine Nationalifjierung‘“ bezeidhnet wird, erftredte [ih auf
beinahe alle Ynduftrieunternehmen Sowjetrußlands. GänzlidH nationali-Jiert
wurden die Bergwerfe, die Gummi-, Zellulofe- und Eifjenbahnunternehmen,
ferner alle bedeutenderen Unternehmen in
folgenden Indujtrien: Metall, MajdHinenbau, Textil, Eleitrotednikf,
Holzbearbeitung, Tabak, Keramik, Leber,
Mühlen, Glas, Zement ujw. Bon der Nationalijierung ausgenommen
wurden allein die den Konfumgenofjenjhaften gehörenden
Unternehmen. Die Nationalifierung wurde unter anderem mit der
Notwendigkeit der Sicherung der Diktatur der ArbeiterHafje und der
Dorfarmut motiviert. Am 8. Juni wird eine SozialifjtijhHe Akabemie
der Wiffen|dHaften gegründet, zweds Studium des wifjjen-Idaftliden
Sozialismus und Kommunismus. Durdy ein Dekret vom
10. Suli wird jeglidges Eigentumsrtedht an Wäldern aufgehoben,
alle Wälder mit den in ihnen befindliden Gebäuden forjtmirt[haftlider
Bedeutung und mit dem gejamten toten und lebenden
Inventar werden ohne jegliche Entichädiqung zum Eigentum ber Repu-5lif
erklärt. 2
Um 17. Iuli tritt in Moskau der fünfte Allru[fijde Kongreß
der Sowjets der Arbeiter-, Bauern-, Soldatenund
Kofjaken-Deputierten zujammen, der die Konftitution (Grund:
gejeß) der Rulfijden SozialijtijHen Föderativen Sowjetrepublik annimmt
und das gefamte Vermögen des durch die Revolution ent-+*bronten
Zaren und feiner Familie als Eigentum der RNevublik er-