27. Oie Einschränkung der Goldansprüche an die Notenbank usw. 109
Diese Einrichtungen ersparen Bargeld und zwar je nach den ver-
kehrssitten entweder Noten und Gold oder Noten allein; da in den
europäischen Staaten die Bantdepositen keine gesetzliche Golddeckung
benötigen (die Ausnahmen in Belgien und den Niederlanden gelten
nur für die dortigen Notenbanken) so ist auch dort, wo der bankmäßige
Nassen- und Zahlungsverkehr nur die Banknote verdrängt, Gold er
spart worden. Aus dieser Erwägung heraus war in England nach der
Erlassung der Peelsakte, welche die Notenemission an den Goldvorrat
eng anschloß, der bankmäßige Zahlungsverkehr von der Naufmann-
schaft begünstigt worden und im Deutschen Reich wurden seit 1907, als
sich Sorgen über das Zureichen des Goldbestandes des Neichsbank
geltend machten, die bargeldersparenden Zahlungsmethoden von der
Negierung wie von Industrie und Naufmannschaft mit Energie geför
dert.
Diese Bestrebungen setzten in Deutschland zu einer Zeit ein, in der
in England die Folgen des ausgedehnten Ueberweisungsverkehrs—die
Niedrighaltung des Goldbestandes im Reiche und die Gefahren bei
wirtschaftlichen und politischen Störungen — die Aufmerksamkeit auf
sich zogen. Die erste Frage wird im Napitel über das Verhältnis der
Notenbanken zu den Nreditbanken erörtert werden. Die zweite Frage
hat infolge der amerikanischen Krise von 1907 und der Veränderung
der politischen Lage in Europa sehr viel Sorge erregt. All diese
Einrichtungen ersparen Bargeld nur solange sie benützt werden. Bei
Minderung des Vertrauens zu den Bankinstituten kann rasch, so wurde
oft ausgeführt, ein großer Ehesaurierungsbedarf eintreten, den zu
befriedigen die Nreditbanken nicht in der Lage sind. Zn vielen Dar
stellungen wurden die Forderungen auf Geld, welche die Einlagen
bei Lanken und Sparkassen darstellen, in ihrer Gesamtsumme dem vor
handenen Zirkulationsgeld gegenübergestellt und aus dem sehr un
günstigen Verhältnis weitgehende Schlüsse gezogen.
Indessen sind derartige Gegenüberstellungen ungenau und irre
führend. Ein erheblicher Teil der bargeldersparenden Zahlungsmetho
den läßt sich auch in Nrisenzeiten nicht entbehren: das gilt besonders
von den Zahlungen von Drt zu Ort; im lokalen Zahlungsverkehr ist
eine Abhebung der „Nreditoren" nicht zu befürchten und ein nam
hafter Teil der Einlagen von kaufmännischen Unternehmungen ver
bleibt auch im ungünstigsten Fall bei den Banken, da jede andre Form
der Nassen- und Zahlungsführung weitreichende Aenderungen der
inneren Organisation der Ivirtschaftsbetriebe voraussetzen würde. Da
gegen werden in unruhigen Zeiten leicht Einlagen des mittleren und