Object: Bankpolitik

27. Oie Einschränkung der Goldansprüche an die Notenbank usw. 109 
Diese Einrichtungen ersparen Bargeld und zwar je nach den ver- 
kehrssitten entweder Noten und Gold oder Noten allein; da in den 
europäischen Staaten die Bantdepositen keine gesetzliche Golddeckung 
benötigen (die Ausnahmen in Belgien und den Niederlanden gelten 
nur für die dortigen Notenbanken) so ist auch dort, wo der bankmäßige 
Nassen- und Zahlungsverkehr nur die Banknote verdrängt, Gold er 
spart worden. Aus dieser Erwägung heraus war in England nach der 
Erlassung der Peelsakte, welche die Notenemission an den Goldvorrat 
eng anschloß, der bankmäßige Zahlungsverkehr von der Naufmann- 
schaft begünstigt worden und im Deutschen Reich wurden seit 1907, als 
sich Sorgen über das Zureichen des Goldbestandes des Neichsbank 
geltend machten, die bargeldersparenden Zahlungsmethoden von der 
Negierung wie von Industrie und Naufmannschaft mit Energie geför 
dert. 
Diese Bestrebungen setzten in Deutschland zu einer Zeit ein, in der 
in England die Folgen des ausgedehnten Ueberweisungsverkehrs—die 
Niedrighaltung des Goldbestandes im Reiche und die Gefahren bei 
wirtschaftlichen und politischen Störungen — die Aufmerksamkeit auf 
sich zogen. Die erste Frage wird im Napitel über das Verhältnis der 
Notenbanken zu den Nreditbanken erörtert werden. Die zweite Frage 
hat infolge der amerikanischen Krise von 1907 und der Veränderung 
der politischen Lage in Europa sehr viel Sorge erregt. All diese 
Einrichtungen ersparen Bargeld nur solange sie benützt werden. Bei 
Minderung des Vertrauens zu den Bankinstituten kann rasch, so wurde 
oft ausgeführt, ein großer Ehesaurierungsbedarf eintreten, den zu 
befriedigen die Nreditbanken nicht in der Lage sind. Zn vielen Dar 
stellungen wurden die Forderungen auf Geld, welche die Einlagen 
bei Lanken und Sparkassen darstellen, in ihrer Gesamtsumme dem vor 
handenen Zirkulationsgeld gegenübergestellt und aus dem sehr un 
günstigen Verhältnis weitgehende Schlüsse gezogen. 
Indessen sind derartige Gegenüberstellungen ungenau und irre 
führend. Ein erheblicher Teil der bargeldersparenden Zahlungsmetho 
den läßt sich auch in Nrisenzeiten nicht entbehren: das gilt besonders 
von den Zahlungen von Drt zu Ort; im lokalen Zahlungsverkehr ist 
eine Abhebung der „Nreditoren" nicht zu befürchten und ein nam 
hafter Teil der Einlagen von kaufmännischen Unternehmungen ver 
bleibt auch im ungünstigsten Fall bei den Banken, da jede andre Form 
der Nassen- und Zahlungsführung weitreichende Aenderungen der 
inneren Organisation der Ivirtschaftsbetriebe voraussetzen würde. Da 
gegen werden in unruhigen Zeiten leicht Einlagen des mittleren und
	        
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