Full text: Die Volkszählung vom 1. Dezember 1910 sowie die Ergebnisse der Bevölkerungsaufnahmen in den Jahren 1911 bis 1917 im hamburgischen Staate

Ausführung und Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 
Im hamburglschen Staate. 
I. Umfang und Ausführung der Aufnahme. 
1. Einleitende Bemerkungen. 
Für die allgemeine Volkszählung vom 1. De 
zember 1910, die für das Deutsche Reich die neunte, 
den hamburgischen Staat die elfte war, wurden 
die aufzunehmenden Einzelangaben, sowie die für 
Reichszwecke aufzustellenden tabellarischen Nach 
weisungen in den Bundesratsbestimmungen vom 
10. Februar 1910 (veröffentlicht unter dem 24. Fe 
bruar im Zentralblatt für das Deutsche Reich 
Nr. 10 vom 4. März) festgelegt. Wie bisher blieb 
es den einzelnen Bundesstaaten unbenommen, den 
Rahmen der Aufnahme zu erweitern. 
Für den hamburgischen Staat wurde als 
Vorbereitung der Bevölkerungsaufnahme wieder, 
wie im Jahre 1905, eine Erhebung der Grundstücke 
und ihrer Mieter veranstaltet. Ferner erfolgte, mit 
der eigentlichen Volkszählung verbunden, eine 
Wohnungsaufnahme. Der in den Bundesratsbestim 
mungen vorgesehene Mindestumfang der Personal 
fragen wurde durch Fragen nach dem Geburtsort, 
nach Jahr und Monat des (letzten) Zuzugs, dem 
vorigen Aufenthaltsort und nach der Lage des Be 
schäftigungsortes oder der Schule erweitert. Außer 
dem waren nicht nur alle orts- oder haushaltungs 
anwesenden, sondern auch die vorübergehend 
abwesenden Personen mit aufzunehmen. 
Durch Senatsbekanntmachungen vom 16. Sep 
tember und 11. November 1910 wurde das 
Statistische Landesamt mit der Ausführung der 
Zählung im hamburgischen Staate beauftragt; gleich 
zeitig wurde die Verwendung von Haushaltungslisten 
und von bezahlten Zählern vorgeschrieben. Die in 
Betracht kommenden Verwaltungsbehörden waren 
ersucht worden, die Aufnahmearbeiten im Einver 
nehmen mit dem Statistischen Landesamt zu fördern. 
2. Die Vorerhebung der Grundstücke. 
Mit der Erhebung der Grundstücke werden zwei 
Ziele erstrebt. Einmal dienen die ausgefüllten 
Grundstücksbogen als Grundlagen für die Kontroll 
listen der Zähler bei den eigentlichen Aufnahme 
arbeiten der Volkszählung. Sodann hat es sich 
als notwendig erwiesen, die Hauptergebnisse der 
| Volkszählung nach Grundstücken zusammenzu- 
! stellen, wenn den mannigfachen Bedürfnissen der 
Behörden entsprochen werden soll. Da nämlich die 
| Behörden ihre Bezirkseinteilungen häufig nicht nach 
I der allgemeinen politischen Einteilung vornehmen 
j können (Schulen, Standesämter, Armenverwaltung, 
Kirchen, Reichspost, Straßenreinigung, Beleuchtung, 
Baubehörden, Wohnungspflege, Sanierung usw.), 
sondern sich von selbständigen Gesichtspunkten 
leiten lassen müssen, sind sie teilweise gezwungen, 
auf kleinere Einheiten zurückzugehen. 
Die Vorerhebung bei den Grundeigentümern in 
der Stadt Hamburg und dem größten Teile des Land 
gebietes erfolgte im Oktober. Für die Gemeinden, 
in denen keine Grundstücksaufnahme stattgefunden 
hatte, wurden auf Grund der Grundsteuerrollen 
Kontrollisten ausgeschrieben und den Gemeinde 
vorständen zur Nachprüfung übersandt. Die Aus 
führung der Grundstückserhebung begann damit, 
daß zunächst die Lage jedes Grundstückes sowie 
die Wohnungen der Eigentümer nach der Grund 
steuerrolle festgestellt und in den Grundstücksbogen 
aufgenommen wurden. In diesen Bogen hatten dann 
die Eigentümer jede Wohnung und sonstige Räum 
lichkeit des betreffenden Grundstücks unter Angabe 
des Stockwerks, der Mieter und Benutzer sowie der 
vereinbarten Mietbeträge bzw. die Tatsache des 
Leerstehens einzutragen. Wer mehrere Grundstücke 
in der Stadt Hamburg oder den in die Aufnahme 
eingeschlossenen hamburgischen Landgemeinden 
besaß, hatte ebenso viele Grundstücksbogen auszu 
füllen; auch Eigentümer von unbebauten Grund 
stücken erhielten einen Aufnahmebogen. 
Der Inhalt der Grundstücksbogen wurde mit 
Ausnahme der Mietangaben auf die erwähnten 
Kontrollisten übertragen. Für jedes benutzte 
I Grundstück diente eine besondere Kontrolliste. Im 
j ganzen wurden bei der Volkszählung vom 1. De 
zember 1910 an bebauten Grundstücken 
in der Stadt Hamburg 26102 (1905: 23798), 
auf dem Landgebiete 9160 (1905: 8103), 
also imStaate35262 (1905: 31 901) festgestellt; 
darunter befanden sich 32 785 (1905: 29 654) be 
wohnte Grundstücke. 
Statistik des Hamburgischen Staates. XXYIII. 
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