Full text : Die Volkszählung vom 1. Dezember 1910 sowie die Ergebnisse der Bevölkerungsaufnahmen in den Jahren 1911 bis 1917 im hamburgischen Staate

Ausführung  und  Ergebnisse  der  Volkszählung  vom  1.  Dezember  1910
Im  hamburglschen  Staate.

I.  Umfang  und  Ausführung  der  Aufnahme.

1.  Einleitende  Bemerkungen.
Für  die  allgemeine  Volkszählung  vom  1.  Dezember ­
  1910,  die  für  das  Deutsche  Reich  die  neunte,
den  hamburgischen  Staat  die  elfte  war,  wurden
die  aufzunehmenden  Einzelangaben,  sowie  die  für
Reichszwecke  aufzustellenden  tabellarischen  Nachweisungen ­
  in  den  Bundesratsbestimmungen  vom
10.  Februar  1910  (veröffentlicht  unter  dem  24.  Februar ­
  im  Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich
Nr.  10  vom  4.  März)  festgelegt.  Wie  bisher  blieb
es  den  einzelnen  Bundesstaaten  unbenommen,  den
Rahmen  der  Aufnahme  zu  erweitern.
Für  den  hamburgischen  Staat  wurde  als
Vorbereitung  der  Bevölkerungsaufnahme  wieder,
wie  im  Jahre  1905,  eine  Erhebung  der  Grundstücke
und  ihrer  Mieter  veranstaltet.  Ferner  erfolgte,  mit
der  eigentlichen  Volkszählung  verbunden,  eine
Wohnungsaufnahme.  Der  in  den  Bundesratsbestimmungen ­
  vorgesehene  Mindestumfang  der  Personalfragen ­
  wurde  durch  Fragen  nach  dem  Geburtsort,
nach  Jahr  und  Monat  des  (letzten)  Zuzugs,  dem
vorigen  Aufenthaltsort  und  nach  der  Lage  des  Beschäftigungsortes ­
  oder  der  Schule  erweitert.  Außerdem ­
  waren  nicht  nur  alle  orts-  oder  haushaltungsanwesenden, ­
  sondern  auch  die  vorübergehend
abwesenden  Personen  mit  aufzunehmen.
Durch  Senatsbekanntmachungen  vom  16.  September ­
  und  11.  November  1910  wurde  das
Statistische  Landesamt  mit  der  Ausführung  der
Zählung  im  hamburgischen  Staate  beauftragt;  gleichzeitig ­
  wurde  die  Verwendung  von  Haushaltungslisten
und  von  bezahlten  Zählern  vorgeschrieben.  Die  in
Betracht  kommenden  Verwaltungsbehörden  waren
ersucht  worden,  die  Aufnahmearbeiten  im  Einvernehmen ­
  mit  dem  Statistischen  Landesamt  zu  fördern.
2.  Die  Vorerhebung  der  Grundstücke.
Mit  der  Erhebung  der  Grundstücke  werden  zwei
Ziele  erstrebt.  Einmal  dienen  die  ausgefüllten
Grundstücksbogen  als  Grundlagen  für  die  Kontrolllisten ­
  der  Zähler  bei  den  eigentlichen  Aufnahmearbeiten ­
  der  Volkszählung.  Sodann  hat  es  sich
als  notwendig  erwiesen,  die  Hauptergebnisse  der

|  Volkszählung  nach  Grundstücken  zusammenzu-!
  stellen,  wenn  den  mannigfachen  Bedürfnissen  der
Behörden  entsprochen  werden  soll.  Da  nämlich  die
|  Behörden  ihre  Bezirkseinteilungen  häufig  nicht  nach
I  der  allgemeinen  politischen  Einteilung  vornehmen
j  können  (Schulen,  Standesämter,  Armenverwaltung,
Kirchen,  Reichspost,  Straßenreinigung,  Beleuchtung,
Baubehörden,  Wohnungspflege,  Sanierung  usw.),
sondern  sich  von  selbständigen  Gesichtspunkten
leiten  lassen  müssen,  sind  sie  teilweise  gezwungen,
auf  kleinere  Einheiten  zurückzugehen.
Die  Vorerhebung  bei  den  Grundeigentümern  in
der  Stadt  Hamburg  und  dem  größten  Teile  des  Landgebietes ­
  erfolgte  im  Oktober.  Für  die  Gemeinden,
in  denen  keine  Grundstücksaufnahme  stattgefunden
hatte,  wurden  auf  Grund  der  Grundsteuerrollen
Kontrollisten  ausgeschrieben  und  den  Gemeindevorständen ­
  zur  Nachprüfung  übersandt.  Die  Ausführung ­
  der  Grundstückserhebung  begann  damit,
daß  zunächst  die  Lage  jedes  Grundstückes  sowie
die  Wohnungen  der  Eigentümer  nach  der  Grundsteuerrolle ­
  festgestellt  und  in  den  Grundstücksbogen
aufgenommen  wurden.  In  diesen  Bogen  hatten  dann
die  Eigentümer  jede  Wohnung  und  sonstige  Räumlichkeit ­
  des  betreffenden  Grundstücks  unter  Angabe
des  Stockwerks,  der  Mieter  und  Benutzer  sowie  der
vereinbarten  Mietbeträge  bzw.  die  Tatsache  des
Leerstehens  einzutragen.  Wer  mehrere  Grundstücke
in  der  Stadt  Hamburg  oder  den  in  die  Aufnahme
eingeschlossenen  hamburgischen  Landgemeinden
besaß,  hatte  ebenso  viele  Grundstücksbogen  auszufüllen; ­
  auch  Eigentümer  von  unbebauten  Grundstücken ­
  erhielten  einen  Aufnahmebogen.
Der  Inhalt  der  Grundstücksbogen  wurde  mit
Ausnahme  der  Mietangaben  auf  die  erwähnten
Kontrollisten  übertragen.  Für  jedes  benutzte
I  Grundstück  diente  eine  besondere  Kontrolliste.  Im
j  ganzen  wurden  bei  der  Volkszählung  vom  1.  Dezember ­
  1910  an  bebauten  Grundstücken
in  der  Stadt  Hamburg  26102  (1905:  23798),
auf  dem  Landgebiete  9160  (1905:  8103),
also  imStaate35262  (1905:  31  901)  festgestellt;
darunter  befanden  sich  32  785  (1905:  29  654)  bewohnte ­
  Grundstücke.

Statistik  des  Hamburgischen  Staates.  XXYIII.

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