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Arbeiter naturgemäß erbittern, wenn er sich tüchtig geplagt und auf den
reichlichern Verdienst gefreut hat, dann „willkürlich" das „Gedinge
abgerissen" wird. Es muß auch rechtlich eine solche einseitige Abände^
rung des Vertrages als „Vertragsbruch" bezeichnet werden. Jede
solche Abänderung der Accordsätze kann erst nach vorheriger Bekannt
machung und unter Jnnehaltung der Kündigungsfrist in Kraft treten.
Ein solches Vorgehen liegt auch nicht im Interesse der Unternehmung,
da die Arbeiter sich das nächste Mal hüten werden, ihre volle Kraft eni-
zusetzen, um uicht zu einer Herabsetzung Veranlassung zu geben.
größern Werken sollte die Accord- (Gedinge-) Festsetzung schrift 1
bekannt gegeben werden, um Streitigkeiten resp. mißverständlichen
fassungen vorzubeugen.
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welche vielleicht durch eigene Schuld unter dem normalen Satz bleiben, sich am meisten besch
und Aufruhr stiften, fo liegt cs im eigenen Interesse größerer Werke, daß ste regelmav
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sind — durch Anschlag bekannt geben und ails Munich auch Einsicht tn die Lohn
gewähren. Wir erachten cs als selbstverständlich, daß die Betriebsleitung sich nach 1
Löhnung eine solche Aufstellung vorlegen läßt, um zu prüfen, ob die Lohiie auch
reichend sind.
Eine weitere, vielfach wiederkehrende Klage richtet sich gegen die
Lohn-Abzüge (Strafen)
wegen „schlechter Arbeit", Verletzung der Fabrikordnung rc. Principiell
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bedenklich; praktisch verbittern sie meistens mehr, als daß ste beste _
%nbetWt3 ist strenge Orbnnng nnb Bünttiid)teit im Sntere'
des Gesammt-Betriebes und damit auch der Arb e iter eine Nothwendlgn '
namentlich in solchen Unternehmungen, in welchen Leben und Gesnndh
bec Weiter in ## Men (Bergbau, S^namit', BuíüeBgaWen
und stellt sich die Ahndung einer Verletzung der Arbeitsordnung (z.
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durch Zuspatkommen) durch eine kleine Geldbuße vielfach sogar alv
mildere Form der Sühne dar. Freilich würde in manchen Fällen a
die Festsetzung einer Prämie dasselbe leisten und ist jedenfalls
Verbindung von Prämie und Strafe ein besseres Mittel als bloße Straf
Daß letzterer nicht immer entbehrt werden kann, erkennt auch ,
Socialdemokratie an; nur forderte ihr Antrag (von 1885).
Geldbußen wegen Nichtbeachtung der Vorschriften der ArbeitsordnU
zehn Br d cent des durchschnittlichen Arbeitstagsverdienstes nicht ü