78
Die Menschen im Betrieb.
gemeinsamen Urlaub. Diese Art ist natürlich nicht in allen Geschäftszweigen durchführbar,
im Handel und Verkehr und Bankwesen wohl am wenigsten, aber auch in Betrieben mit durch
gehendem Verfahrensbetrieb nur schwer (Hochöfen, Chemiebetriebe), am leichtesten wohl in
Fertigungsbetrieben, die auf Lager arbeiten können und ihre Handelsabteilung weiter laufen
lassen, aber auch in Betrieben mit mehreren gleichartigen Teilbetrieben, von denen einer oder
mehrere abwechselnd stillgelegt werden (Bergwerke mit mehreren Schächten). Mehrkosten
durch Mehreinstellungen würden bei dieser Handhabung weitgehend in Fortfall kommen, zum
Teil durch Ansammlung der Aufträge und bessere Ausnutzung der Anlagen sogar betriebliche
Vorteile sich ermöglichen lassen, obwohl natürlich ein großer Teil der Kosten weiterläuft.
Immerhin wäre es durchaus denkbar, daß durch entsprechende Einteilung der Arbeit die Mehr
kosten des Urlaubs überhaupt ausgeglichen werden könnten, was besonders dann der Fall sein
wird, wenn die Betriebe im ganzen nicht voll beschäftigt sind. Andererseits sind natürlich die
gemeinsamen Ferienfahrten fast nie ohne einen Kostenzuschuß der Betriebe durchzuführen;
darüber hinaus aber werden durch Ausnutzung der Massenbeteiligung erhebliche Kostenvor
teile möglich. Die zeitliche Ansetzung aller gemeinsamen Veranstaltungen, vor allem der Ur
laubsfahrten, muß daher naturgemäß auf die Bedürfnisse der einzelnen Betriebe Rücksicht
nehmen. Jedenfalls stellt die Durchführung aller dieser Maßnahmen an die Betriebsleitung
eine ganze Reihe von organisatorischen und wirtschaftlichen Erwägungen. Im ganzen aber
werden vor allem die mittelbaren Vorteile in Gestalt einer besseren Betriebsgemeinschaft alle
organisatorischen Störungen und Kosten ühertreffen, so daß die Einrichtung der Gemeinschaft
„Kraft durch Freude“ — über alle technischen Schwierigkeiten in Einzeldingen hinaus — als
wesentlicher Beitrag zur Befriedung und Leistungssteigerung der Betriebe anzusehen ist. Daß
natürlich mehr noch die geistige und körperliche Kräftigung der Bevölkerung ausschlag
gebend ist, soll hier nur vermerkt werden.
Mit dem einzelnen Wirtsehaftsbetrieb arbeitet besonders eng zusammen das Amt für
Schönheit der Arbeit. Es hat die Aufgabe, den Gedanken des hellen, freundlichen und saube
ren Arbeitsplatzes bei Betriebsführern und Gefolgsleuten in die Tat umzusetzen. Die Auf
bringung der Mittel für die betrieblichen Maßnahmen ist Sache des Unternehmers, was die
Arbeit des Amtes natürlich wesentlich erschwert. Abgesehen von der Hebung der Zufrieden
heit der Gefolgschaft kann abseits stehenden Unternehmern gegenüber darauf aufmerksam
gemacht werden, daß bei freundlichen, hellen, sauberen und bequemen Arbeitsplätzen die
Leistung, Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit steigt, daß ferner ganz andere Möglichkeiten
der Organisation der Arbeit in Frage kommen. Die Aufwendungen für die Verschönerung des
Arbeitsplatzes machen sich also unmittelbar durch die Hebung des Arbeitsertrages bezahlt.
4. Die Höhe der Entgelte. Uber die tatsächliche Höhe der Entgelte für die
kaufmännischen Mitarbeiter sind erst in der Nachkriegszeit Erhebungen ange
stellt worden, die einen einigermaßen zutreffenden Einblick in die Verhältnisse
ermöglichen.
Vor dem Kriege sind mehrfach Versuche privater und öffentlicher Stellen gemacht worden;
sie blieben jedoch fast immer unvollkommen, weil der Kreis der erfaßten Personen nicht weit
genug gezogen wurde. Bei einer Erhebung des Verbandes Deutscher Handlungsgehilfen aus
dem Jahre 1890, der etwa 1000 Fragebogen an Betriebe verschickte, ergab sich, daß bei freier
Station als geringstes Gehalt 240 M und als Durchschnittsgehalt 540 M im Jahr, bei nicht
freier Station 720 M und 1080 M im Jahr in Städten bis 20 000 Einwohnern die Regel
bildete. Auch andere Versuche (etwa 1890), aus den Listen der offenen Stellen hei den Ver
bänden, die Gehaltsangebote der Arbeitgeber enthielten, Schlüsse zu ziehen, kamen zu dem
Ergebnis, daß etwa die Ladenangestellten je nach dem Wirtschaftszweig oder den Ortsverhält
nissen bei voller Selbstbeköstigung 1000—1600 M im Jahre erhielten. Für weibliche An
gestellte wurden in Berlin in den Jahren 1893—1898 für Verkäuferinnen Gehälter von etwa
57—62 M, für Kontoristinnen von 62—70 M monatlich ermittelt (Schmollers Jahrbuch 1899,
S. 199.). In Leipzig betrug im Jahre 1899 das Durchschnitts-Monatsgehalt für Verkäufe
rinnen sogar nur 52,90 und für Buchhalterinnen 66,85 M (Krause: Soziale Praxis, 1899).
Die erste größere Fragebogenerhebung von Einzelpersonen, die 1902 vom Verein Deutscher
Kaufleute durohgeführt wurde, ermittelte Jahresdurchschnittsgehälter für Buchhalter von
1890 M und für Verkäufer von 1460 M im Jahr. Zum ersten Male wurde hierbei auch die
Tatsache der Gehaltssteigerung mit dem Lebensalter zahlenmäßig helegt: von einem Durch
schnittsalter um 20 Jahre bis zu einem Alter von 40—49 Jahren stiegen die Gehälter der Buch
halter von 920 auf 2440 M, die der Verkäufer von 790 auf 2660 M im Jahr.
Aus dem Jahre 1903 liegt eine erste amtliche Ermittlung vor, die 150 000 Personen um
faßte und aus der hervorgeht, daß im Durchschnitt an diese Personen ein Jahresgehalt von
2064 M gezahlt wurde; je nach dem Lebensalter staffelte sich das Einkommen von 1063 M
(14—20 Jahre) bis auf 2404 M (45—50 Jahre). Die vom Deutschnationalen Handlungs-
gehilfen-Verband 1908 durchgeführte Erhebung, die sich auf etwa 33 000 Fragebogen stützte.