Full text : Tote und lebendige Wissenschaft

101

lehrt  werden  muß).  Begriffliche  Voraussetzung  alles  tatsächlichen ­
  werkmäßigen  wie  marktmäßigen  Wirtschaftens  ist  überall ­
  Erfindung  und  Lehren.
3.  In  -er  vorreife  ist  Lrfin-en  vor  Lehren.
Auch  dieser  Satz  ergibt  sich  rein  begrifflich  von  selbst  und
bedarf  wohl  weiterer  Ausführung  nicht.  Zwar  niuß  der  wirkliche ­
  Erfinder  stets  vorher  etwas  gelernt  haben  —  aber  auch
das,  was  er  gelernt  hat,  mußte  immer  vorher  gefunden  und
ausgedacht  worden  sein.  Begrifflich  ist  der  Gedanke  vor  dem
Wort,  die  Erschaffung  vor  dem  Geschöpf,  aber  auch  darum  der
Einfall  vor  der  Lehre.
4.  Gemeinsamkeitsreife  ist  vor  hervorbringungsreife.
Dieser  Satz  folgt  aus  dem  Satz  1  („Gemeinsamkeitsreife
ist  vor  Vorreife")  und  Satz  2  („Vorreife  ist  vor  Hervorbringungsreife") ­
  und  bedarf  daher  keiner  besonderen  Beweisführung.
Wenn  nämlich  Gemeinsamkeitsreife  vor  Vorreife,  Vorreife
aber  vor  Hervorbringungsreife  ist,  so  folgt  notwendig,  daß  die
Gemeinsamkeitsreife  auch  vor  Hervorbringungsreife  ist.  Im
Besonderen  sei  noch  hervorgehoben,  daß  die  Gemeinsamkeitsreife ­
  damit  nicht  nur  vor  der  engeren  Hervorbringungsreife,
d.  i.  der  Werkreife  in  Bergwerk,  Landwirtschaft,  Werkstätte
und  Fabrik  ist,  sondern  auch  vor  der  Marktreife,  also  sowohl
vor  dem  Warenhandel  wie  dem  Geldhandel  ist.
Wenn  nun  auch  die  gegebene  Ableitung  unseres  Satzes
„Gemeinsamkeitsreife  ist  vor  Vorreife"  streng  genommen
durchaus  genügt,  so  sei  doch  wegen  der  entscheidenden  Bedeutung ­
  desselben,  namentlich  für  alles  das,  was  man  „Produktionslehre" ­
  nennt,  seine  ausdrückliche  Begründung  hier
nochmals  ausgesprochen.  Neues  sagen  wir  damit  freilich
nicht  (vgl.  oben  Satz  1,  S.  98  f.).
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.