Full text : Tote und lebendige Wissenschaft

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ganze  (in  der  Marktreife  vor  der  Hervorbringungsreifc).  sÄner
im  Geld  vor  der  Ware)  offen  vor  Augen  lag,  da  das  ft
nur  niedrigere  Ganze  oder  Glied  deutlich  als  solches  gegen:
dem  höheren  Ganzen  oder  Zwischengasen  zu  erkennen  war.
Anders  liegt  die  Sache,  sobald  wir  in  die  reine  Werkreife
eintreten.  (Die  reine  Werkreife  besteht  aus:  Stoffreife  —  stofflich ­
  im  engsten  Sinne,  z.  B.  Hochofen  —,  Zeitreife,  z.  B.  Konscrvierungsgewerbe,
  und  Ortsreife,  z.  B.  Frachtwcsen.)  Kann
es  innerhalb  der  Werkreife,  wo  ein  einheitlicher  Fortgang  vom
Rohstoffe  bis  zum  Genußgute  stattfindet,  überhaupt  einen  „Vorrang" ­
  geben?;  oder  gibt  es  hier  vielmehr  nur  einen  genetischen
Fortgang,  einen  Fortgang  des  Werdens?  Die  grundsätzliche
Antwort  lautet:  daß  innerhalb  einer  genetisch  artgleichen  Reihe,
die  letzte  Handlung  als  das  Ziel,  als  der  Endzweck,  die  logische
Bedingung  aller  vorherigen  Glieder  der  Reihe  ist,  also  die
letzte  Handlung  den  Vorrang  vor  allen  früheren  hat!  Dies
gilt  aber  nur  von  wirklich  artgleichen  Reihen,  von  wirklich
artgleichen  Geschlechtern  leistender  Wirtschaftshandlungen,  die
aufeinander  folgen.  Aber  der  Fortgang  der  Werkreife  (z.  B.
vom  Erzbergbau  über  die  Verhüttung  zum  Schuhnagel)  ist
insofern  kein  einheitlicher,  als  nicht  nur  eine  Kette  von  unmittelbar ­
  zum  Genuß  führenden  Handlungen  in  ihr  vorliegt
(wie  beim  Pflücken  und  Essen  reifen  Obstes  ohne  Werkzeuge),
sondern  auch  eine  Werkzeugverwendung  und  darum  neben
jenen  Wirtschaftstätigkeiten,  die  in  ihrer  geraden  Abfolge  zuletzt ­
  zum  Genuß  führen,  jene  Handlungen  einhergehen,  die  zur
Werkzeugherstellung,  zur  Herstellung  von  Realkapital,  führen.
Wir  gewinnen  daraus  die  Sätze:  Innerhalb  der  reale  Kapitalgüter ­
  verwendenden  Werkreife  ist  Kapitalreife  vor  der  übrigen
Werkreife,  kurz  gesagt,  hat  Kapitalreife  vor  Genußreife  den
Vorrang;  innerhalb  der  in  gerader  Abfolge  zum  Genußziele
führenden  Wirtschaftshandlungen  hat  die  letzte  Handlung  vor
der  ersten  den  Vorrang.  Wir  formulieren  diesen  letzten  Satz
            
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