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für internationale Märkte, endlich aus die überstaatlichen Abmachungen
der Kartelle und Verbände (z. B. im Verkehrsgewerbe,
für Kohle, Erze und Metalle) hinzuweisen. Diese
und ähnliche andere Gebilde*) versehen die Verrichtungen des
Kapitals höherer Ordnung, d. h. sie bieten für die auf den
Weltmärkten zusammentreffenden Wirtschafter diejenigen gemeinsamen
Wirtschaftsmittel, die für jede Wirtschaft unentbehrlich
sind und die ihnen — wie das Wort sagt — gewisse
gemeinsame Wege weisen; d. h. ihnen gewisse unentbehrliche
gliedliche Eigenschaften — die Gemeinsamkeitsreife — verleihen;
anders gesagt, jene Gebilde des Kapitals höherer Ordnung
sind es, welche die durch sie gesetzten (bzw. von ihnen
regulierten) Akte auf arteigene, nämlich auf weltwirtschaftliche
Weise ausgliedern.
Außer der Gemeinsamkeitsreife sehen wir auch eine arteigene
Marktreife am Werke: die Weltfinanz, die dem „internationalen"
Geschäft sich widmende Bankwelt, welche der
Kapitalanlage im Auslande, dem weltwirtschaftlichen Kapital,
die Marktreife verleiht, ferner das überstaatliche („internationale")
Arbitragegeschäft in Valuten und Effekten, und ebenso
die überstaatliche Arbitrage im Warengeschäft, wie der weltwirtschaftliche
Warenhandel selbst (man denke an Baumwolle,
Getreide, Metalle und die sog. Kolonialwaren!).
Ein anderes Gesicht haben dieselben Teilganzen der Gemeinsamkeits-
und Marktreife auf der Stufe der Volkswirtschaft.
Das Kapital höherer Ordnung ist hier allumfassend
ausgebildet, ist den jeweiligen arteigenen Zielen (besonders
dem völkischen Wesen) gemäß ausgestaltet und hat nicht nur
eine allseitige, sondern auch eine so durchgreifende Bedeutung,
daß sogar die Preise für die meisten Erzeugnisse der Volkswirt-*)
Eine reiche Zusammenstellung des Tatsächlichen der Vorkriegszeit
s. in dem bekannten Buch von Harms, Volkswirtschaft und Weltwirtschaft,
2. Aufs., 1920.