Full text: Tote und lebendige Wissenschaft

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jeweiligen Betriebe. Die Gemeinsamkeitsreife im Betriebe 
ist einerseits die „Fabriksordnung", „Betriebsordnung", deren 
Rahmen zwar schon von der Volks- und Gebietswirtschaft 
gegeben wird. die aber doch eine individuelle Ausgestaltung 
erfährt; anderseits diejenige innere „Betriebsorganisation", 
welche seitens der „kommerziellen Leitung" des Betriebs 
gefordert und seitens der „Betriebsleitung" jeweils durch 
geführt wird! „Betriebsleiter" und „Werkstättenleiter" sind 
die Organe des Kapitals höherer Ordnung innerhalb eines 
Betriebes, woraus erhellt, was von dem platten individualisti 
schen Einwände zu halten ist, daß Volks- und Weltwirtschaft 
nur abstrakte, unechte Ganzheiten seien, da nur der Betrieb 
eine einheitliche Leitung habe! Die Wahrheit ist, daß im Be 
trieb der Leiter ebenso nur als Organ des Kapitals höherer 
Ordnung auftritt (bzw. dieses erzeugt) wie in der Volkswirt 
schaft Parlament und Minister, in der Weltwirtschaft die 
Staatsunterhändler (z. B. bei Abschluß von Handelsverträgen). 
Was das Bedenken Wolfgang Hellers anlangt, daß 
bei der Unternehmung das Gewinnstreben vorwalte*), so 
scheint es sich mir durch den Hinblick darauf zu lösen, daß der 
„Gewinn" selbst wieder Wirtschaftsmittel ist, und nur darum 
zum Eingliederungsgrund wird (s. auch S. 119 oben). 
Die Marktreife für die wirtschaftlichen Leistungen des 
Betriebes wird einerseits durch das verwirklicht, was man 
die „kommerzielle Leitung" nennt, was also sowohl die 
Kapitalsbeschaffung (die Bankverbindung), den Einkauf wie 
den Absatz, d. h. die Eingliederung des Betriebs in die Märkte 
der Vor- und Nachindustrie in sich schließt; anderseits doch 
wieder durch die „Betriebsleitung", sofern nämlich der Arbeits 
markt in Frage kommt, denn die Aufnahme und Eingliederung 
der Arbeiter gehört zu den Aufgaben der Betriebsleitung. 
9 D. Fundament der Dolkswirtschl., Iahrb. f. Nationalök., 122. Bd. 
S. 599.
	        
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