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jeweiligen Betriebe. Die Gemeinsamkeitsreife im Betriebe
ist einerseits die „Fabriksordnung", „Betriebsordnung", deren
Rahmen zwar schon von der Volks- und Gebietswirtschaft
gegeben wird. die aber doch eine individuelle Ausgestaltung
erfährt; anderseits diejenige innere „Betriebsorganisation",
welche seitens der „kommerziellen Leitung" des Betriebs
gefordert und seitens der „Betriebsleitung" jeweils durch
geführt wird! „Betriebsleiter" und „Werkstättenleiter" sind
die Organe des Kapitals höherer Ordnung innerhalb eines
Betriebes, woraus erhellt, was von dem platten individualisti
schen Einwände zu halten ist, daß Volks- und Weltwirtschaft
nur abstrakte, unechte Ganzheiten seien, da nur der Betrieb
eine einheitliche Leitung habe! Die Wahrheit ist, daß im Be
trieb der Leiter ebenso nur als Organ des Kapitals höherer
Ordnung auftritt (bzw. dieses erzeugt) wie in der Volkswirt
schaft Parlament und Minister, in der Weltwirtschaft die
Staatsunterhändler (z. B. bei Abschluß von Handelsverträgen).
Was das Bedenken Wolfgang Hellers anlangt, daß
bei der Unternehmung das Gewinnstreben vorwalte*), so
scheint es sich mir durch den Hinblick darauf zu lösen, daß der
„Gewinn" selbst wieder Wirtschaftsmittel ist, und nur darum
zum Eingliederungsgrund wird (s. auch S. 119 oben).
Die Marktreife für die wirtschaftlichen Leistungen des
Betriebes wird einerseits durch das verwirklicht, was man
die „kommerzielle Leitung" nennt, was also sowohl die
Kapitalsbeschaffung (die Bankverbindung), den Einkauf wie
den Absatz, d. h. die Eingliederung des Betriebs in die Märkte
der Vor- und Nachindustrie in sich schließt; anderseits doch
wieder durch die „Betriebsleitung", sofern nämlich der Arbeits
markt in Frage kommt, denn die Aufnahme und Eingliederung
der Arbeiter gehört zu den Aufgaben der Betriebsleitung.
9 D. Fundament der Dolkswirtschl., Iahrb. f. Nationalök., 122. Bd.
S. 599.