Full text : Tote und lebendige Wissenschaft

118

jeweiligen  Betriebe.  Die  Gemeinsamkeitsreife  im  Betriebe
ist  einerseits  die  „Fabriksordnung",  „Betriebsordnung",  deren
Rahmen  zwar  schon  von  der  Volks-  und  Gebietswirtschaft
gegeben  wird.  die  aber  doch  eine  individuelle  Ausgestaltung
erfährt;  anderseits  diejenige  innere  „Betriebsorganisation",
welche  seitens  der  „kommerziellen  Leitung"  des  Betriebs
gefordert  und  seitens  der  „Betriebsleitung"  jeweils  durchgeführt ­
  wird!  „Betriebsleiter"  und  „Werkstättenleiter"  sind
die  Organe  des  Kapitals  höherer  Ordnung  innerhalb  eines
Betriebes,  woraus  erhellt,  was  von  dem  platten  individualistischen ­
  Einwände  zu  halten  ist,  daß  Volks-  und  Weltwirtschaft
nur  abstrakte,  unechte  Ganzheiten  seien,  da  nur  der  Betrieb
eine  einheitliche  Leitung  habe!  Die  Wahrheit  ist,  daß  im  Betrieb ­
  der  Leiter  ebenso  nur  als  Organ  des  Kapitals  höherer
Ordnung  auftritt  (bzw.  dieses  erzeugt)  wie  in  der  Volkswirtschaft ­
  Parlament  und  Minister,  in  der  Weltwirtschaft  die
Staatsunterhändler  (z.  B.  bei  Abschluß  von  Handelsverträgen).
Was  das  Bedenken  Wolfgang  Hellers  anlangt,  daß
bei  der  Unternehmung  das  Gewinnstreben  vorwalte*),  so
scheint  es  sich  mir  durch  den  Hinblick  darauf  zu  lösen,  daß  der
„Gewinn"  selbst  wieder  Wirtschaftsmittel  ist,  und  nur  darum
zum  Eingliederungsgrund  wird  (s.  auch  S.  119  oben).
Die  Marktreife  für  die  wirtschaftlichen  Leistungen  des
Betriebes  wird  einerseits  durch  das  verwirklicht,  was  man
die  „kommerzielle  Leitung"  nennt,  was  also  sowohl  die
Kapitalsbeschaffung  (die  Bankverbindung),  den  Einkauf  wie
den  Absatz,  d.  h.  die  Eingliederung  des  Betriebs  in  die  Märkte
der  Vor-  und  Nachindustrie  in  sich  schließt;  anderseits  doch
wieder  durch  die  „Betriebsleitung",  sofern  nämlich  der  Arbeitsmarkt ­
  in  Frage  kommt,  denn  die  Aufnahme  und  Eingliederung
der  Arbeiter  gehört  zu  den  Aufgaben  der  Betriebsleitung.
9  D.  Fundament  der  Dolkswirtschl.,  Iahrb.  f.  Nationalök.,  122.  Bd.
S.  599.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.