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daher der heute herrschenden individualistischen Vorstellungsweise
erscheinen mag: die Wirtschaftsverbände sind ihrer
reinen Natur nach Unterganzheiten der Volkswirtschaft. Sie
haben sogar die Fähigkeit, nicht nur die jeweiligen Gebietswirtschaften,
sondern auch die ganze Volkswirtschaft zu überhöhen,
indem sie sich zu weltwirtschaftlichen „Konzernen"
und Mächten (s. die Hansa!) auszuwachsen vermögen. Gerade
das beweist, daß die Gemeinsamkeitsreife kein Privileg des
„Staates" (als „Volkswirtschaft") ist, sondern überall erfolgen
kann, soweit körperschaftliche und ständische Wirklichkeit reicht.
d) Tausch und Kauf.
Ein weiteres Bedenken könnte sich auf das Fehlen des
Tausches im oben (S. 111) bezeichneten Stufenbau beziehen.
Hier ist aber zu bemerken, daß diese ganze Tafel wie überhaupt
alle unsere Erörterungen nur dann richtig sind, wenn der
ganzheitliche Standpunkt angenommen und der individualistische
verworfen wird. Es muß daher auch der individualistische
Begriff des Tausches verworfen werden, wenn unsere
Tafel gültig sein soll. Dieser individualistische Tauschbegriff
geht aber dahin: daß der Tausch durch Zusammensetzung der
wirtschaftlichen Handlungen einzelner Individuen in seinem
Wesen bezeichnet sei. Nach unseren Voraussetzungen ist dies
unrichtig. Tausch besteht nicht darin, daß mehrere einzelne
Wirtschafter bestimmte wirtschaftliche Handlungen mosaikartig
zusammensetzen, sondern darin: daß er bestimmte gliedliche Unterganzheiten
der Wirtschaft organisch miteinander verbindet
und auseinandersetzt. Wenn z. B. der Sckuster A vom Gerber
B Leder kauft, so ist das Wesentliche nicht das, daß ein gewisser
A und ein gewisser B irgendwelche Handlungen vollziehen
(das ist vollkommen uninteressant); sondern die Tatsache:
daß der lederverbrauchende als verarbeitender Betrieb
mit dem ledererzeugenden Betrieb in jene Verbindung tritt.