134
also nicht der Fall, daß die jeweils höhere Ganzheit auch die
umfassendere Ausgliederungsfülle, das mächtigere
Eigenleben, besäße. Wir kleiden diese Einsicht in den
Satz:
10. Die Ausgliederungsmacht der oberen
über die untere Ganzheit ist auf allen
Stufen gleich; aber die Ausgliederungsfülle
der Ganzheiten ist auf allen Stufen
verschieden. Daraus folgt, daß es zwar keine schwachen
oder lockeren Ganzheiten gibt, die nur eine geringe Ausgliederungsmacht
besäßen; denn die Ausgliederungskraft muß
dort, wo sie in Geltung ist, auch vollständig wirken. Es gibt
nur entweder Ganzheiten oder bloße Haufen, Aggregate —
ein Mittelding ist nicht denkbar. Aber es zeigt sich, daß der
Geltungsbereich der Ausgliederung mehr oder weniger Sachgebiete
umfassen kann und daß diese wechselnde
Fülle der A u s g l i e d e r u n g s g e b i e t e unabhängig
ist von der Stufe, auf der sich die
Ganzheit befindet. Darum ist es der Fall, daß die
Volkswirtschaft eine Ganzheit darstellt, die fast die gesamten
Sachgebiete der Wirtschaft ausgliedert; die über ihr befindliche
Weltwirtschaft dagegen eine solche, die nur verhältnismäßig
wenige Sachgebiete ausgliedert. Daraus ergibt sich eine
weitere grundlegende Folgerung, die einen allgemeinen verfahrenmäßigen
Grundsatz festlegt. Sie lautet:
11. Die Theorie jeder wirtschaftlichen Ganzheit
hat sich auf die Untersuchung ihrer sachlichen
Ausgliederungsfülle aufzubauen.
Die Lehrstücke vom Wesen der Volkswirtschaft, wie sie
bei List, Adam Müller, Carey, Dühring und den Merkantilisten
vorliegen, beruhen zum guten Teile auf der sachlichen Zergliederung
der Ausgliederungsfülle, die der Ganzheit „Volkswirtschaft"
von Natur zukommt. Dagegen sind die Lehren